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18.03.2015
Zusatzbeitrag an Theater Basel
Regierungsrat schafft rechtliche Grundlage für den vom Landrat beschlossenen Zusatzbeitrag an das Theater Basel
Am 11. November 2014 stellte Jürg Degen (SP-Fraktion) einen Budgetantrag (2014-250_07) betreffend Zusatzbeitrag an das Theater Basel von 700‘000 Franken. Der Landrat stimmte dem Antrag in der Sitzung vom 11. Dezember 2014 zu. Gemäss Gutachten des Rechtsdienstes des Regierungsrates vom 30. Januar 2015 muss der Landrat separat über diese Ausgabe beschliessen. Mit der nun zugestellten Landratsvorlage wird dieser rechtlichen Beurteilung Rechnung getragen.
In der Landratsvorlage weist der Regierungsrat darauf hin, dass er bereits im November 2014 den Zusatzbeitrag an das Theater Basel von 700'000 Franken ablehnte. Begründet wird die grundsätzliche Ablehnung damit, dass für die angestrebte Planungssicherheit des Theaters Basel dieser zusätzliche Beitrag keinen nachhaltigen Mehrwert bilde und unter Berücksichtigung der finanzpolitischen Prioritäten sowie auch aus kulturpolitischen Überlegungen der Antrag abzulehnen sei.
Damit für den durch den Landrat bewilligten Zusatzbeitrag die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen werden kann, unterbreitet der Regierungsrat eine entsprechende Landratsvorlage.
Für Rückfragen
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 50 60
Am 11. November 2014 stellte Jürg Degen (SP-Fraktion) einen Budgetantrag (2014-250_07) betreffend Zusatzbeitrag an das Theater Basel von 700‘000 Franken. Der Landrat stimmte dem Antrag in der Sitzung vom 11. Dezember 2014 zu. Gemäss Gutachten des Rechtsdienstes des Regierungsrates vom 30. Januar 2015 muss der Landrat separat über diese Ausgabe beschliessen. Mit der nun zugestellten Landratsvorlage wird dieser rechtlichen Beurteilung Rechnung getragen.
In der Landratsvorlage weist der Regierungsrat darauf hin, dass er bereits im November 2014 den Zusatzbeitrag an das Theater Basel von 700'000 Franken ablehnte. Begründet wird die grundsätzliche Ablehnung damit, dass für die angestrebte Planungssicherheit des Theaters Basel dieser zusätzliche Beitrag keinen nachhaltigen Mehrwert bilde und unter Berücksichtigung der finanzpolitischen Prioritäten sowie auch aus kulturpolitischen Überlegungen der Antrag abzulehnen sei.
Damit für den durch den Landrat bewilligten Zusatzbeitrag die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen werden kann, unterbreitet der Regierungsrat eine entsprechende Landratsvorlage.
Für Rückfragen
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), 061 552 50 60