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Zwei Wochen Weihnachtsferien ab Schuljahr 2017/2018
Der Regierungsrat heisst die Einführung von zwei Wochen Weihnachtsferien ab Schuljahr 2017/18 gut. Für die Schülerinnen und Schüler fallen somit zusätzlich durchschnittlich 2,8 unterrichtsfreie Tage um die Weihnachtszeit an. Im Gegenzug kann punktueller Unterrichtsausfall während des Jahres, z.B. aufgrund von Konferenzen, ausgeschlossen werden, weil diese Aktivitäten der Lehrpersonen in die unterrichtsfreie Zeit verlegt werden. Damit erhalten die Familien mehr Planungssicherheit. Die Ferien der Lehrerinnen und Lehrer verändern sich nicht. Sie nutzen diese zusätzliche unterrichtsfreie Zeit für weitere Arbeiten in den Schulen. Ihre Jahresarbeitszeit bleibt unverändert und gleich wie beim übrigen Staatspersonal.
Der Regierungsrat hat die Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen, die Verordnung für die Konferenzen der Lehrerinnen und Lehrer sowie die Ferienordnungen der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) angepasst.
Mit der Neuregelung werden im Kanton Basel-Landschaft ab Schuljahr 2017/2018 14 Ferien-wochen (jeweils zwei Wochen Herbst-, Weihnachts-, Fasnachts- und Frühlingsferien sowie sechs Wochen Sommerferien) und 38 Unterrichtswochen jährlich die Regel sein. Dies entspricht der minimalen Vorgabe des schweizerischen Konkordats über die Schulkoordination.
In den nächsten zehn Jahren werden als Folge der Einführung von zwei Wochen Weihnachtsferien durchschnittlich zusätzliche 2,8 Tage pro Jahr unterrichtsfrei. Die Jahresarbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer bleibt unverändert, die Reduktion des Unterrichts kommt anderen Aufgaben des Berufsauftrags zugute. Alle gemeinschaftlichen Arbeiten der Lehrerinnen und Lehrer, wie beispielsweise Konferenzen, sollen ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Isolierte Unterrichtsaufälle entfallen, womit die Planungssicherheit für die Erziehungsberechtigten erhöht wird.
Der Regierungsrat hatte vorgängig zu diesem Entscheid die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion mit der Durchführung einer Anhörung beauftragt. Diese hat neben der breiten Zustimmung zur Einführung von zwei Wochen Weihnachtsferien auch unterschiedliche Vorbehalte gebracht zu den Auswirkungen auf die Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler, auf den Berufsauftrag der Lehrerinnen und Lehrer und zum weiteren Vorgehen bzw. dem Einführungszeitpunkt.
Mit der Einführung von zwei Wochen Weihnachtsferien ab Schuljahr 2017/18, der Vorgabe zur Durchführung aller Konferenzen der Amtlichen Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer ausserhalb der Unterrichtszeit sowie der Nutzung der frei werdenden Arbeitszeit für zwei zusätzliche Tage zugunsten gemeinschaftlicher Aufgaben der Schule hat der Regierungsrat einen Entscheid für eine unbefristete Lösung getroffen. Sie sichert und verstetigt die Rahmenbedingungen für die gute Weiterentwicklung der Schulen vom Kindergarten bis zu den Berufsfachschulen und den Gymnasien.
Für Rückfragen
- Regierungsrätin Monica Gschwind, bksd.direktion@bl.ch, 061 552 51 11
- Alberto Schneebeli, Leiter Stab Bildung, alberto.schneebeli@bl.ch, 061 552 50 5
Weitere Informationen:
Schuljahr und Schulferien 2017/18, 2018/19 und 2019/20 online unter: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bildungs-kultur-und-sportdirektion/bildung/Schulferien