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Kantonale Beiträge an Sportanlagen weiterhin ermöglichen
Im «Kantonalen Sportanlagen-Konzept (KASAK) 4» beantragt der Regierungsrat dem Landrat eine Rahmenausgabe für die Jahre 2021 bis 2028 in der Höhe von 19,2 Mio. Franken für Beiträge an regionale Sportanlagenprojekte. Die Koordination und Unterstützung der regionalen Sportinfrastruktur durch den Kanton soll im teilrevidierten Gesetz über die Sportförderung neu verankert werden.Das Gesetz über die Sportförderung setzt seit dem 1. Oktober 1991 den Rahmen für die Unterstützung der Aktivitäten im Kinder-, Jugend- und Erwachsenensport. Mit seinem Inkrafttreten bekannte sich das Baselbiet als einer der ersten Kantone zur Sportförderung. Auf dieser Grundlage konnte z.B. das Modell Jugendsport Baselland (JSBL) als Ergänzung zu den Leistungen des Bundes über Jugend+Sport (J+S) eingeführt werden.
In den letzten 30 Jahren hat sich die Sportlandschaft gewandelt, und die Bundesgesetzgebung über die Sportförderung wurde revidiert. Somit veränderten sich die Gegebenheiten insbesondere im Bereich von J+S, Erwachsenensport und Versicherungswesen. Die vorliegende Gesetzesrevision stellt sicher, dass die bisherigen Sportfördermassnahmen weitergeführt und -entwickelt werden können.
Bewährtes Instrument KASAK wird gesetzlich verankert
Zudem wird das bewährte Planungs- und Koordinationsinstrument KASAK im Gesetz verankert. Das KASAK 4 ermöglicht die Erhaltung des regionalen Sportinfrastrukturangebots sowie bei Bedarf dessen gezielte Erweiterung. 49 Sportanlagen mit einem Bauvolumen von insgesamt über 141 Mio. Franken konnten in den letzten 20 Jahren mit finanziellen Beiträgen von rund 30 Mio. Franken aus einem KASAK-Verpflichtungskredit beziehungsweise aus Mitteln des Swisslos Sportfonds Baselland realisiert werden.
Mit 196 Sportanlagen von kantonaler oder regionaler Bedeutung, einer Vielzahl von lokalen Anlagen und über 100 öffentlichen Anlagen im Freien verfügt das Baselbiet über eine gute Sportinfrastruktur. Bei den Sporthallen, Fussballfeldern und den Hallen- und Freibädern ist der Kanton im schweizweiten Vergleich gut positioniert.
Handlungsbedarf bei der Sportinfrastruktur
Laut einer Erhebung sind 26 Sportanlagen von kantonaler oder regionaler Bedeutung sanierungsbedürftig. Dazu besteht Handlungsbedarf bei Kunsteisbahnen, Leichtathletik-Rundlaufbahnen, einigen sportartenspezifischen Anlagen und bei multifunktionellen Sportanlagen. In den nächsten Jahren sollen über 50 Projekte zum Erhalt bzw. zur Weiterentwicklung der regionalen Sportinfrastruktur mit einem geschätzten Gesamtbauvolumen von 277 Mio. Franken realisiert werden.
Unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips beantragt der Regierungsrat dem Landrat eine Ausgabenbewilligung für die Jahre 2021 bis 2028 in der Höhe von 19,2 Mio. Franken zur Umsetzung der Motion «KASAK 4». Wie bei den bisherigen KASAK-Verpflichtungskrediten stehen so durchschnittlich 2,4 Mio. Franken pro Jahr für Beiträge an Projekte von kantonaler oder regionaler Bedeutung zur Verfügung. Kleinere Projekte sollen wie bis anhin aus Mitteln des Swisslos Sportfonds mitfinanziert werden.
