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Sportmaterial
Alles, was das sportliche Herz begehrt
Das Sportamt Baselland verfügt über ein vielseitiges Angebot an kostenlos ausleihbarem Sportmaterial. Die Bestellung und Reservation erfolgt online. Seit Sommer 2024 besteht auch eine digital gesteuerte Abhol- und Rückgabestation. Neben zahlreichen Sportartikeln sind auch Hilfsmittel für Sportveranstaltungen buchbar.
Sportmaterial und Sportmobil

Schulen und Sportvereine des Baselbiets profitieren von einem vielfältigen Sportmaterialverleih durch das Sportamt Baselland. Eine grosse Auswahl an Sportgeräten und Zubehör, die laufend erweitert wird, steht zur Verfügung. Das Sportmaterial kann neu auch über eine digitale Abholstation rund um die Uhr abgeholt und zurückgebracht werden. Ein QR-Code ermöglicht den Zugang zum entsprechenden Fach.
Zudem stellt das Sportamt zwei identisch ausgestattete Sportmobile für Sportanlässe zur Verfügung. Die Organisatoren sind für den Hin- und Rücktransport und für die korrekte Handhabung der Apparaturen verantwortlich.
Sport-Startnummern in verschiedenen Serien

Startnummern inklusive Sicherheitsnadeln können in den Serien «1-100», «1-200» und «1-300» bezogen werden. Eine Hunderter-Serie kostet CHF 20. Die Startnummern sind immer an Lager und können mit oder ohne Reservation beim Sportamt abgeholt werden.
Für Fragen und Reservationen steht Patrik Bader unter 061 552 14 18 oder patrik.bader@bl.ch zur Verfügung.
Kletterwand Schauenburg mit 18 Routen

Die 12 Meter hohe Kletterwand befindet sich beim Sportzentrum Schauenburg in Liestal. Die Kletterwand bietet 18 verschiedene Routen in den Schwierigkeitsgraden 3+ bis 7+. Die Wand ist sowohl für erfahrene Kletternde als auch für Neulinge mit entsprechender Begleitung geeignet. Es wird eine Kletterausrüstung (Karabiner, Seil und Klettergurt) benötigt. Für Gruppen besteht die Möglichkeit, über das Sportamt ein Kletterset zu reservieren.
Für Fragen und Reservationen steht Patrik Bader unter 061 552 14 18 oder patrik.bader@bl.ch zur Verfügung.
Nutzungsbedingungen
Sportmaterial
- Die Benutzung des Sportmaterials ist kostenlos. Das bestellte Material kann direkt im Sportamt abgeholt werden, ausserhalb der Bürozeiten steht eine digitale Abholstation zur Verfügung (QR-Code verlangen).
- Der Rückgabetermin muss unbedingt eingehalten werden. Bei verspäteter Rückgabe sind pro Tag 50 Franken geschuldet.
- Die Bestellenden tragen die Kosten für den Ersatz von Material, das bei der Rückgabe nicht mehr vorhanden oder aufgrund von unsachgemässem Gebrauch defekt ist.
- Ist das Sportmaterial bei der Rückgabe verschmutzt, tragen die Bestellenden die Kosten für den dadurch entstehenden Reinigungsaufwand.
- Die Benutzung des Sportmaterials geschieht auf eigene Gefahr. Das Sportamt Baselland schliesst jede Haftung für allfällige Sach- oder Personenschäden im Zusammenhang mit der Benutzung des Materials aus.
Zeitmessanlage
- Bei beschädigter, schmutziger, unvollständiger oder verspäteter Rückgabe behält sich das Sportamt Baselland vor, den notwendigen Aufwand mit einem Stundenansatz von CHF 100 in Rechnung zu stellen.
- Die Benutzung der Zeitmessanlage geschieht auf eigene Gefahr. Das Sportamt Baselland schliesst jede Haftung für allfällige Sach- oder Personenschäden im Zusammenhang mit der Benutzung des Materials aus.
Sportmobile
Übergabe:
Sportmobile müssen beim Zeughaus Liestal, Oristalstrasse 100, 4410 Liestal abgeholt werden. Die definitive Abhol- und Rückgabezeit muss eine Woche vor der Abholung vereinbart werden. Details dazu können der Buchungsbestätigung entnommen werden. Das Sportmobil ist in gereinigtem Zustand zurückzugeben.
Nutzungskosten:
Die Benutzung des Sportmobils ist kostenlos. Ist das Sportmobil bei der Rückgabe nicht in gereinigtem Zustand, wird der Zeitaufwand für die Reinigung mit einem Stundenansatz von CHF 100 in Rechnung gestellt.
Sicherheit und Haftung:
Die Benutzung des Sportmobils geschieht auf eigene Gefahr. Das Sportamt schliesst jede Haftung für allfällige Sach- oder Personenschäden im Zusammenhang mit der Benutzung des Sportmobils aus. Für sämtliche Schäden, insbesondere Haftpflichtfälle, haftet der Entlehner/die Entlehnerin. Das Sportamt haftet für keinerlei Schäden, die am Untergrund entstehen (Landschäden, Abnutzung, Abdrücke usw.).
Schäden am Sportmobil:
Schäden am Sportmobil müssen umgehend dem Sportamt gemeldet werden. Die Reparatur wird vom Sportamt organisiert. Dem Entlehner/der Entlehnerin ist es untersagt, Reparaturen oder Veränderungen vorzunehmen oder Dritte damit zu beauftragen. Sämtliche Schäden, die während der Benutzung durch unsachgemässen Gebrauch oder mutwillig entstanden sind, müssen vom Entlehner/von der Entlehnerin getragen werden. Der Entlehner/die Entlehnerin trägt die Kosten für den Ersatz von Material, das bei der Rückgabe nicht mehr vorhanden oder aufgrund von unsachgemässem Gebrauch defekt ist.