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Webartikel vom 15.05.2024, Steuerfüsse der Gemeinden 2024
Die Mehrheit der Steuerfüsse bleibt 2024 unverändert
Per 2024 kommt es bei den Steuerfüssen der natürlichen Personen nur in sieben Gemeinden zu einer Anpassung: drei Senkungen und vier Erhöhungen. Bei den juristischen Personen haben 63 Gemeinden sowohl bei der Ertrags- als auch bei der Kapitalsteuer den Maximalsteuerfuss von 55% festgelegt.
In Dittingen, Ramlinsburg und Wintersingen wurden die Steuern für die natürlichen Personen per 2024 moderat gesenkt. In Seltisberg, Röschenz, Wahlen und Rünenberg wurden die Steuern um zwei bis vier Prozentpunkte erhöht. In allen anderen Gemeinden blieben die Steuerfüsse unverändert.
Geringe Bandbreite an Steuerfüssen
Die Mehrheit der Gemeinden hat einen Steuerfuss zwischen 55% und 65%. Ausreisser nach unten und oben sind selten: Fünf resp. vier Gemeinden haben entweder einen Steuerfuss von unter 50% oder von über 65%. Im Vergleich zu vielen anderen Kantonen ist die Bandbreite der Steuerfüsse im Kanton Basel-Landschaft relativ gering. Im Baselbiet bezahlt man in der Gemeinde mit dem höchsten Steuerfuss 17% mehr Kantons- und Gemeindesteuern als in der steuergünstigsten Gemeinde. In den zumeist stadtnahen, steuergünstigen Gemeinden sind hingegen die übrigen Lebenshaltungskosten (Wohnen, Krankenkasse) höher als in den zumeist ländlichen Gemeinden mit einem höheren Steuerfuss.
Steuerfuss von 55% bei den juristischen Personen in den meisten Gemeinden
Im Rahmen der Steuervorlage 17 (SV17) wurde per 2023 auch bei den juristischen Personen vom Steuersatz (in % des steuerbaren Kapitals oder Ertrags) auf den Steuerfuss (in % der Staatssteuer) gewechselt. Der Steuerfuss darf maximal 55% betragen. Per 2024 hat nur Waldenburg den Steuerfuss für die juristischen Personen angepasst.
Bei den Kapitalsteuern haben 71 Gemeinden den Maximalsteuerfuss von 55% festgelegt. Den tiefsten Steuerfuss bei den Kapitalsteuern gibt es mit 40% in Schönenbuch.
76 Gemeinden haben bei der Ertrags- und bei der Kapitalsteuer den gleichen Steuerfuss
Die Gemeinden haben die Möglichkeit, für die Kapital- und die Ertragssteuern unterschiedliche Steuerfüsse festzulegen. Von dieser Möglichkeit haben zehn Gemeinden Gebrauch gemacht. Die restlichen 76 Gemeinden haben einen einheitlichen Steuerfuss für die juristischen Personen festgelegt. 63 Gemeinden haben sowohl bei der Ertrags- als auch bei der Kapitalsteuer den Maximalsteuerfuss von 55% festgelegt.
Bei den Ertragssteuern haben 63 Gemeinden den Maximalsteuerfuss von 55% festgelegt. Den tiefsten Steuerfuss bei den Ertragssteuern gibt es mit 28% in Giebenach.
Kontakt
Michael Bertschi
Leiter Gemeindefinanzen, Finanzausgleich
T 061 552 56 35
michael.bertschi@bl.ch
Amt für Daten und Statistik BL
Rheinstrasse 42
4410 Liestal
daten.bl.ch und statistik.bl.ch