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Webartikel vom 28.11.2024, Staatssteuern 2021
Das mittlere steuerbare Einkommen beträgt 55‘000 Franken
Für das Steuerjahr 2021 haben über 180‘000 Steuerpflichtige insgesamt 1,08 Milliarden Franken Einkommenssteuern und 184 Millionen Franken Vermögenssteuern an den Kanton Basel-Landschaft entrichtet. Die Hälfte dieser Steuererträge wird von 9% der Steuerpflichtigen generiert.
Im Kanton Basel-Landschaft waren per Ende 2021 insgesamt 180‘056 natürliche Personen steuerpflichtig, welche für das Steuerjahr 2021 rund 1,26 Milliarden Franken an ordentlichen Staatssteuererträgen generierten (Veranlagungsstand Juni 2024). Diese setzen sich zusammen aus 1‘081 Millionen Franken an Einkommenssteuern sowie 184 Millionen Franken an Vermögenssteuern.
Die weiteren ordentlichen Staatssteuererträge in der Höhe von 164 Millionen Franken stammen aus der Gewinn- und Kapitalbesteuerung von 13‘110 juristischen Personen (Veranlagungsstand Juni 2024). Gemäss aktueller Einschätzung der Steuerverwaltung des Kantons BL ist für das Steuerjahr 2021 allerdings mit Gewinn- und Kapitalsteuern von insgesamt rund 200 Millionen Franken zu rechnen. Bei den besteuerten juristischen Personen handelt es sich zu über 95% um Kapitalgesellschaften (z. B. Aktiengesellschaften oder GmbHs).
Ungleiche Verteilung der Steuererträge
Ein Grossteil der Steuererträge wird von verhältnismässig wenigen Steuerpflichtigen erbracht, was die zu Grunde liegende Verteilung der Einkommen und Vermögen widerspiegelt. Verdeutlicht wird dies insbesondere bei der Vermögensbesteuerung. Rund 69% der Steuerpflichtigen verfügten im Jahr 2021 über kein steuerbares Vermögen und mussten somit keine Vermögenssteuer entrichten. Ferner ist bei den steuerbaren Vermögen von bis zu einer halben Million Franken der Anteil der Steuerpflichtigen (23%) immer noch höher als der Anteil der Vermögenssteuererträge (8,7%). Umgekehrt bezahlen die vermögendsten 4,2% der Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Vermögen von mindestens einer Million Franken knapp vier Fünftel der Vermögenssteuern.
Auf die gesamten Staatssteuererträge 2021 bezogen kommen bei den natürlichen Personen rund 9,2% aller Steuerpflichtigen für die Hälfte der Einkommens- und Vermögenssteuern auf. Keine Steuern fallen bei einem Sechstel aller natürlichen Personen an.
Höchste Einkommen im Bezirk Arlesheim
Mit der Steuerstatistik können nicht nur die Steuererträge, sondern auch das zugrundeliegende Steuersubstrat, wie zum Beispiel das steuerbare Einkommen, analysiert werden. Im Jahr 2021 lag der Median des steuerbaren Einkommens im Baselbiet bei knapp 55‘000 Franken (+0,9% gegenüber dem Vorjahr), d. h. die Hälfte aller Steuerpflichtigen wies ein höheres steuerbares Einkommen aus und die andere Hälfte ein tieferes.
Auf Bezirksebene fällt der Median des steuerbaren Einkommens im Bezirk Arlesheim mit rund 57‘400 Franken am höchsten aus. In allen anderen Bezirken liegt der Median des steuerbaren Einkommens deutlich tiefer. Mit 53‘300 Franken reiht sich der Bezirk Sissach an zweiter Stelle ein gefolgt von den Bezirken Liestal (53‘000 Franken) und Laufen (50‘300 Franken). Im Bezirk Waldenburg fällt der Median des steuerbaren Einkommens mit 50‘100 Franken am tiefsten aus.
Regional betrachtet zeigt sich, dass die steuerbaren Einkommen in den Gemeinden im Bezirk Arlesheim tendenziell höher ausfallen als in anderen Bezirken. Eine Ausnahme bilden dabei die beiden Gemeinden Münchenstein und Birsfelden, wo der Wert unter dem Median des Baselbiets liegt. Den höchsten Wert im Bezirk Arlesheim verzeichnet die Gemeinde Pfeffingen mit 69‘916 Franken. Für das Jahr 2021 liegt der höchste Median des steuerbaren Einkommens im Baselbiet allerdings in einer kleinen Gemeinde des Bezirks Sissach: Die Gemeinde Kilchberg weist mit 72‘568 Franken den höchsten Median aus, gefolgt von der Gemeinde Nusshof mit 71‘483 Franken. Den tiefsten Wert mit rund 38‘750 Franken verzeichnet die Gemeinde Roggenburg im Bezirk Laufen. Jedoch ist beim Vergleich der Medianwerte zwischen den Gemeinden Vorsicht geboten, da Veränderungen in der Einkommenssituation weniger Steuerpflichtiger oder Schwankungen in der Anzahl der Steuerpflichtigen bei kleineren Gemeinden den Median stärker beeinflussen können als bei grösseren Gemeinden.
Methodische Anmerkungen
Die zeitliche Verzögerung von drei Jahren bis zur Publikation der Daten sowie der provisorische Datenstand der letzten beiden veröffentlichten Jahre soll sicherstellen, dass annährend 100% der Steuerveranlagungen einen definitiven Stand haben und damit in der Statistik berücksichtigt werden können.
Bei den natürlichen Personen werden alle ordentlichen Veranlagungen per 31.12. der im Kanton BL primär oder sekundär Steuerpflichtigen berücksichtigt (ohne Quellensteuerpflichtige). Bei den juristischen Personen werden sämtliche Steuerpflichtigen eines Steuerjahrs gezählt (keine Stichtagsbetrachtung).
Kontakt
Siegfried Heinzl
Fachbereichsleiter Boden, Steuern, Wirtschaft
T 061 552 53 69
siegfried.heinzl@bl.ch
Amt für Daten und Statistik BL
Rheinstrasse 42
4410 Liestal
daten.bl.ch und statistik.bl.ch