- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Finanz- und Kirchendirektion
- Amt für Daten und Statistik BL
- Fachstelle Register
- Kantonales Personenregister arbo
- Angeschlossene Stellen
- 2014
2014
01. November 2014: Anbindung Generalsekretariat BKSD
Seit dem 01.11.2014 ist das Generalsekretariat der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) mit dem Aufgabenbereich Schulabkommen an das kantonale Personenregister arbo angebunden.
RRB Nr. 2014-1547 vom 21. Oktober 2014
01. November 2014: Anbindung Einwohnergemeinden
Seit dem 01.11.2014 sind die Einwohnergemeinden des Kantons Basel-Landschaft mit 13 verschiedenen Aufgabenbereichen angeschlossen.
RRB Nr. 2014-1429 vom 23. September 2014
01. Oktober 2014: Anbindung Zivilrechtsverwaltung BL
Seit dem 01.10.2014 ist die Zivilrechtsverwaltung der Sicherheitsdirektion mit der Abteilung Erbschaftsamt, dem Ressort Bürgerrecht, dem Ressort Recht/Aufsicht, der Abteilung Grundbuchamt, der Hauptabteilung Handelsregisteramt, der Abteilung Zivilstandsamt, der Hauptabteilung Betreibungs-Konkursamt und der Abteilung Finanz und Administration an das kantonale Personenregister arbo angebunden.
RRB Nr. 2014-1391 vom 16. August 2014
01. Juli 2014: Sozialversicherungsanstalt BL
Seit dem 01.07.2014 ist die die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft mit den Aufgabenbereichen Ausgleichskasse, Familienausgleichskasse sowie IV-Stelle an das kantonale Personenregister arbo angebunden.
RRB Nr. 2014-928 vom 24. Juni 2014
01. Juli 2014: Kantonale Gerichtsverwaltung
Seit dem 01.07.2014 ist die kantonale Gerichtsverwaltung an das kantonale Personenregister arbo angebunden.
RRB Nr. 2014-927 vom 24. Juni 2014
01. Juli 2014: Anbindung Staatsanwaltschaft
Seit dem 01.07.2014 ist die Staatsanwaltschaft an das kantonale Personenregister arbo angebunden.
RRB Nr. 2014-835 vom 03. Juni 2014
01. Juni 2014: Totalrevision Anmeldungs- und Registerverordnung (ARV)
Seit 01.06.2014 in Kraft ist die totalrevidierte ARV. In dieser wurden die Führung der Kollektivhaushalte in den Einwohnerregistern verfeinert sowie auch die Führung der Personen aus dem Asylbereich (§ 3 und § 4) geregelt. Des Weiteren wurde geregelt, wie mit der Datenübermittlung der Einwohnergemeinden und der Voranzeige von IT-Wechseln umzugehen ist (§ 10 und § 11). Zudem wurde das Führen des kantonalen Personenidentifikators und die Datenlöschung im kantonalen Personenregister geregelt (§ 15). Bei den Abfragerechten wird neu zwischen einem Dauerabfragerecht (§ 17 - 25) und einem Einmalabfragerecht (§ 26) unterschieden. In den §§ 17 bis 25 resp. § 26 wird neu das Prozedere des Anschlusses an das kantonale Personenregister arbo beschrieben. Die §§ 27-29 widmen sich abschliessend der Protokollierung der Abfragen sowie des Datenschutzes.
01. Juni 2014: Anmeldungs- und Registergesetz (ARG)
Seit 01.06.2014 ist eine neue ARG in Kraft. Im § 2 wurden die «Eltern mit jeweils amtlichem Namen und Vornamen» wiederaufgenommen, sowie im § 14 f bis wurde die Leitung des Krebsregisters beider Basel als abfrageberechtigte Stelle aufgenommen.
01. Januar 2014: Anbindung Sportamt Baselland
Seit dem 01.01.2014 ist auch das Sportamt Baselland an das kantonale Personenregister arbo angebunden.
RRB Nr. 2013-2135 vom 17. Dezember 2013