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2016
01. Juli 2016: Inkraftsetzung Teilrevision des Anmeldungs- und Registergesetzes (ARG)
Per 01.07.2016 wurde die Teilrevision des Anmeldungs- und Registergesetzes (ARG) in Kraft gesetzt. Mit dieser Revision wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
- Erweiterung des kantonal erweiterbaren Merkmalskatalogs hinsichtlich diverser Zivilstandsangaben sowie der Angabe des Arbeitgebenden für die Quellensteuererfassung;
- präzisere Formulierung der Rechtsfolgen bei unterlassener An-, Um- oder Abmeldung;
- Beschränkung des kantonalen Personenregisters auf natürliche Personen und der Wegfall juristischer Personen, da mit dem sogenannten UID-Register ein Bundesregister zur Verfügung steht, das aktualisierte Firmendaten inklusive aktueller Grundeigentümeradressen enthält;
- Festlegung der Standards elektronischer Datenmeldungen der Einwohnergemeinden ans kantonale Personenregister;
- Möglichkeit des Anschlusses des Kantonsspitals Baselland, der Psychiatrie Baselland und des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) ans kantonale Personenregister;
- genauere Beschreibung des kantonalen Personenidentifikators für diejenigen Fälle, in denen die neue AHV-Versichertennummer nach dem Willen des Bundesgesetzgebers nicht zur Verfügung steht.
Aus der Revision des Gesetzes folgte, dass verschiedene Paragraphen der Anmeldungs- und Registerverordnung (ARV) angepasst werden mussten. Des Weiteren wurde der Anhang II der ARV komplett überarbeitet. Auch die Änderungen bzgl. der ARV traten per 01.07.2016 in Kraft.
01. Januar 2016: Anbindung der Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft
Seit dem 01.01.2016 ist die Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft an das kantonale Personenregister arbo angebunden.
RRB Nr. 2015-1905 vom 01. Dezember 2015
01. Januar 2016: Anbindung des Amts für Gesundheit
Seit dem 01.01.2016 ist das Amt für Gesundheit mit der Abteilung Spitäler und Therapieeinrichtungen an das kantonale Personenregister arbo angebunden.
RRB Nr. 2015-1900 vom 01. Dezember 2015