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17.06.2021
Abfrage der Wohnflächen zur Überprüfung der Eigenmietwerte
Für die vom Bundesgericht geforderte systematische Überprüfung der Eigenmietwerte fehlen der Steuerverwaltung die notwendigen Daten. Diese Lücke soll mit einer Erhebung der Nettowohnfläche und der Anzahl Zimmer von selbstbewohnten Liegenschaften geschlossen werden. Der Regierungsrat hat deshalb die Vorlage zu einer entsprechenden Änderung des Steuergesetzes in die Vernehmlassung gegeben.
Mit der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderung des Steuergesetzes sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Nettowohnfläche und die Anzahl Zimmer von selbstbewohnten Liegenschaften bei den Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern erheben zu können. Diese Erhebung ist Voraussetzung, um die vom Bundesgericht geforderte systematische Überprüfung der Eigenmietwerte vornehmen zu können.
In der Verordnung zum Steuergesetz ist vorgesehen, dass zur systematischen Überprüfung der Eigenmietwerte ein Vergleich mit dem durchschnittlichen kommunalen Mietpreis (Median-Wert) je Quadratmeter Nettowohnfläche des betreffenden Objekts gemacht wird. Dafür fehlen der kantonalen Steuerverwaltung derzeit aber die notwendigen statistischen Daten. Ohne Angaben zur Nettowohnfläche ist eine systematische Überprüfung der Eigenmietwerte im Einzelfall nicht möglich.