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Abrechnungen zur Quellensteuer jetzt online einreichen
Die kantonale Steuerverwaltung bietet eine neue digitale Dienstleistung an. Neu können Abrechnungen zur Quellensteuer über die Webplattform «E-Quellensteuerabrechnung» erfasst werden. KMU können damit ihre Abrechnungen zur Quellensteuer einfach und schnell erstellen und an die Steuerverwaltung übermitteln.
Im Quellensteuerverfahren ist der Arbeitgeber von Gesetzes wegen Schaltstelle zwischen der quellensteuerpflichtigen Person und der Steuerbehörde. Mit der neuen Webplattform «E-Quellensteuerabrechnung» bietet die Steuerverwaltung den rund 4'500 Unternehmen, welche keine Swissdec-zertifizierte Lohnbuchhaltungssoftware einsetzen, einen neuen Service an. Sie können nun ihre Abrechnungen zur Quellensteuer einfach und schnell erstellen und sicher an die Steuerverwaltung übermitteln. Die eingehenden Abrechnungen werden dann automatisiert in die Steuerapplikation der Steuerverwaltung übernommen.
Benutzerfreundliche Dialogfenster
Seit Mitte Dezember 2019 ist das Erfassen der Abrechnungen zur Quellensteuer über die neue E-Dienstleistung möglich. Die Anwenderinnen und Anwender werden benutzerfreundlich durch die Eingabedialoge geführt. Es kann zwischen monatlicher und vierteljährlicher Abrechnungsperiode ausgewählt werden. Die Daten können lokal gespeichert und für die nächste Abrechnung wiederverwendet werden. Als besonders kundenfreundlichen Service berechnet das System den Quellensteuerbetrag pro Mitarbeitenden automatisch. Weiterführende Informationen sind auf der Homepage der Steuerverwaltung unter dem Link hier zu finden.
Digitale Verwaltung 2022
Rund um das Programm «Digitale Verwaltung 2022» werden auf kantonaler Ebene verschiedene Massnahmen umgesetzt, um häufig genutzte Verwaltungsverfahren auf elektronischem Weg abwickeln zu können. Die digitale Abwicklung der Abrechnungen zur Quellensteuer ist in Zusammenarbeit mit der Zentralen Informatik der Verwaltung entstanden und ist Teil der kantonalen E-Government-Strategie. Sie führt zu einer spürbaren administrativen Entlastung der KMU.
Für Rückfragen: Egon Andenmatten, Leiter Geschäftsbereich Quellensteuer, Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), Telefon 061 552 59 51.