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AFP 2020–2023: Schwarze Zahlen in allen vier Planjahren
Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) für die Jahre 2020–2023 ist geprägt von Überschüssen in allen vier Planjahren. Allerdings befinden sich die Überschüsse auf deutlich tieferem Niveau als vor Jahresfrist geplant. Insbesondere die Abkühlung bei der konjunkturellen Entwicklung und die markante Erhöhung der Prämienverbilligungen haben die Planungswerte reduziert. Der Regierungsrat geht beim Budget 2020 von einem Überschuss von 44,4 Millionen Franken im Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung aus. Das Eigenkapital steigt auf 700 Millionen Franken. Die Nettoinvestitionen betragen 203 Millionen Franken.
Der AFP 2020–2023 weist in allen vier Jahren schwarze Zahlen aus: Im Budget 2020 ist ein Überschuss der Erfolgsrechnung im Umfang von 44,4 Millionen Franken eingeplant. Gegenüber dem Budget 2019 (Überschuss: 59,9 Millionen Franken) bedeutet dies eine Verschlechterung um 15,5 Millionen Franken. Für die drei Finanzplanjahre 2021–2023 rechnet der Regierungsrat mit Überschüssen von 22 Millionen Franken, 26 Millionen Franken und 50 Millionen Franken.
Überschüsse in allen vier Finanzplanjahren
Über alle vier Finanzplanjahre können im AFP 2020–2023 Überschüsse verzeichnet werden. Dies trotz der Tatsache, dass mit einer Abkühlung der konjunkturellen Entwicklung zu rechnen ist. Das Steuerschätzmodell von BAK Economics rechnet im Jahr 2020 mit einem um 21 Millionen Franken reduzierten Steuerertrag gegenüber der Planung im letztjährigen AFP. Kumuliert über die Jahre 2020–2022 sind es gar 78 Millionen Franken.
Dank der finanzpolitischen Anstrengungen der letzten Jahre sind auch die Folgen der SV17 im AFP 2020–2023 berücksichtigt und verkraftbar. Dies gilt auch für den mit der SV17 verbundenen sozialpolitischen Ausgleich, respektive die Erhöhung der Prämienverbilligungen um bis zu 19 Millionen Franken pro Jahr.
Wachstum von Aufwand und Ertrag kommen ins Gleichgewicht
Der betriebliche Aufwand wächst nur im Budget 2020 gegenüber dem Budget 2019 stärker an als der Ertrag. Der Anstieg beträgt 55,1 Millionen Franken (+2,0 Prozent). Er ist massgeblich auf höhere Abschreibungen (vor allem Rückbauten bei den Sekundarschulen und Vollanschluss Aesch), einmalige Erhöhungen beim Sach- und übrigen Betriebsaufwand (Neuuniformierung der Polizei, Realisierung des Längi-Parks in Salina Raurica und Restaurierung der Ruine Farnsburg) und ein Wachstum beim Transferaufwand (insbesondere bei den Prämienverbilligungen) zurückzuführen.
Der betriebliche Ertrag steigt ebenfalls an, allerdings in geringerem Ausmass als der Aufwand (12,9 Millionen Franken oder 0,5 Prozent). Die Gründe dafür liegen bei der erwähnten Abkühlung der Konjunktur und bei den geplanten Mindererträgen bei den Steuern infolge der SV17. Der Steuerertrag fällt im Budget 2020 um 16 Millionen Franken oder 0,9 Prozent tiefer aus. Dabei muss beachtet werden, dass die Ausgleichszahlungen des Bundes im Rahmen der SV17 nicht in den Fiskal-, sondern in den Transferertrag des Kantons fliessen.
Die Trendwende erfolgt per 2021. Aufwand und Ertrag kommen wieder ins Gleichgewicht. Bis zum Jahr 2023 steigt der Aufwand gegenüber dem Budget 2020 durchschnittlich um 0,8 Prozent pro Jahr an. Der Ertrag nimmt im gleichen Zeitraum ebenfalls durchschnittlich um 0,8 Prozent pro Jahr zu. Dadurch wird auch im Jahr 2023 ein positiver Saldo in der Erfolgsrechnung erwartet.
Reduzierter Abbau des Bilanzfehlbetrags im Jahr 2020
Wie im Vorjahr ist im AFP 2020–2023 ein Abbau des Bilanzfehlbetrages aus der Reform der Basellandschaftlichen Pensionskasse in der Höhe von jährlich 55,5 Millionen Franken vorgesehen. Die einzige Ausnahme bildet das Budget 2020, in welchem nur 27,0 Millionen Franken abgetragen werden. Dank der doppelten Abtragung in den Jahren 2017 und 2018 wird der Kanton Basel-Landschaft damit per Ende 2023 immer noch 138 Millionen Franken mehr abgetragen haben als bei einer strikt linearen Abtragung des Bilanzfehlbetrags.
Die Reduktion im Jahr 2020 gegenüber den üblichen 55,5 Millionen Franken hat mit der Ablehnung der Spitalfusion BS/BL zu tun: Diese Ablehnung bewirkt eine einmalige Verschlechterung der Erfolgsrechnung um 28,5 Millionen Franken, weil die geplante Aufwertung der Beteiligung nicht vorgenommen werden kann. Als Gegenmassnahme hat der Regierungsrat eine reduzierte Abtragung des Bilanzfehlbetrags für das Jahr 2020 beschlossen, um so den finanziellen Handlungsspielraum in der Erfolgsrechnung nicht ohne Not einzuschränken.
Erfolgreicher Abschluss der Finanzstrategie 2016–2019
Mit dem AFP 2020–2023 findet die Finanzstrategie 2016–2019 des Regierungsrats ihren Abschluss. Im Budget 2020 ermöglichen die Strategiemassnahmen eine Entlastung des Staatshaushalts im Umfang von 20,8 Millionen Franken.
Die Bilanz zur Finanzstrategie 2016–2019 fällt positiv aus: Mit den Rechnungen 2016 bis 2018 wurden 118 Millionen Franken an wiederkehrenden Entlastungen realisiert. Mit dem Budget 2019 kommen 8 Millionen Franken dazu. Ausserdem sind im AFP 2020–2023 im Ganzen 30 Millionen Franken an Entlastungen eingeplant. Insgesamt wurden im Rahmen der Finanzstrategie seit 2016 also 155 Millionen Franken an Entlastungen realisiert. Die Regierung liegt somit in der Mitte des im Jahr 2015 definierten Zielbereichs für die Finanzstrategie von 110 Millionen bis 190 Millionen Franken. Zusammen mit dem Entlastungspaket 12/15 resultiert somit seit dem Jahr 2012 eine wiederkehrende Entlastung von über 290 Millionen Franken.
Entwicklungsstrategie des Regierungsrats wird greifbar
Mit dem AFP 2020–2023 festigt der Regierungsrat den Übergang von der Entlastungsstrategie zu einer Entwicklungsstrategie. Die Entwicklungsstrategie des Regierungsrats besteht aus zwei Elementen: der neu aufgelegten Langfristplanung 2020–2030 und den finanziellen Schwerpunkten im AFP 2020–2023. In der Langfristplanung hat der Regierungsrat elf prioritäre Themenfelder definiert und für jedes einzelne Feld eine Benchmark-Analyse vorgenommen sowie Visionen, Perspektiven / Herausforderungen und strategische Stossrichtungen formuliert. Diese Planung wird jährlich rollend überprüft.
Die finanziellen Schwerpunkte des Regierungsrats im AFP 2020–2023 umfassen neue Vorhaben in den Bereichen Sicherheit, Bildung, Öffentlicher und privater Verkehr, Nachhaltige Energie, Natur- und Landschaftsschutz, Prämienverbilligungen und Attraktivität des Kantons als Wohnort.
Nettoinvestitionen über 200 Millionen Franken
Der Kanton Basel-Landschaft investiert weiterhin kräftig. Die Nettoinvestitionen im Budget 2020 betragen 203,2 Millionen Franken. Auch in den Folgejahren werden netto mehr als 200 Millionen Franken pro Jahr investiert. Im Durchschnitt der vier AFP-Jahre betragen die geplanten Nettoinvestitionen 212 Millionen Franken pro Jahr. Grössere Projekte im Budget 2020 sind die Verlegung und der Rückbau der Rheinstrasse in Salina Raurica mit 15 Millionen Franken (brutto), der Vollanschluss Aesch mit 8 Millionen Franken (brutto), die Erweiterung und Sanierung des Gymnasiums Münchenstein mit 11 Millionen Franken, der Umbau der Sekundarschule Münchenstein mit 10,5 Millionen Franken, Raum für Arbeitsplätze in der Römerstadt Augusta Raurica mit 9 Millionen Franken, die ARA Basel (ProRheno) mit 10 Millionen Franken sowie der Doppelspurausbau der BLT Linie 10/17 beim Spiesshöfli mit 5,5 Millionen Franken.
Der Selbstfinanzierungsgrad im Budget 2020 beträgt 74 Prozent. Mit diesem Wert können die Nettoinvestitionen aktuell nicht vollumfänglich aus eigenen Mitteln finanziert werden und die Nettoverschuldung in den Finanzplanjahren 2020–2023 wird voraussichtlich weiter ansteigen. Über alle vier AFP-Jahre summiert sich der negative Finanzierungssaldo auf -142 Millionen Franken, dies trotz positivem Saldo der Erfolgsrechnung.
700 Millionen Franken Eigenkapital
Das Eigenkapital ohne Zweckvermögen steigt im Budget 2020 auf 582 Millionen Franken und bis zum Jahr 2023 auf 678 Millionen Franken an. Das ist der höchste Stand in diesem Jahrhundert. Die Gesetzesbestimmungen zur Schuldenbremse werden eingehalten. Unter Einbezug der Zweckvermögen beträgt das Eigenkapital im Budget 2020 sogar 700 Millionen Franken.