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Alimentenbevorschussung 2019 zum Wohle des Kindes
Im Kanton Basel-Landschaft ist der Umfang der Alimentenbevorschussung im Jahr 2019 gestiegen und die Einbringungsquote gesunken. Die Abteilung Unterhaltsbeiträge und Inkasso des Kantonalen Sozialamts ist bei ihrer Tätigkeit mit verschiedenen Entwicklungen und Herausforderungen konfrontiert. Auf Anfang 2022 wird zudem die Inkassohilfe in der Schweiz vereinheitlicht.
Die Alimentenbevorschussung gehört zu den vorgelagerten Bedarfsleistungen im Sozialbereich. Im Kanton Basel-Landschaft ist das Kantonale Sozialamt für die Ausrichtung der Alimentenbevorschussung und die Inkassohilfe zuständig. Das Amt bevorschusst Kindern mit Niederlassung im Kanton die von der Kindesschutzbehörde genehmigten oder gerichtlich verfügten Unterhaltsbeiträge. Dies, wenn die Zahlungspflichtigen nicht, unvollständig oder verspätet ihre Unterhaltsbeiträge zahlen.
Das Sozialamt überprüft die eingehenden Gesuche sorgfältig. Es entscheidet aufgrund der eingereichten Unterlagen, ob die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind und das Inkasso der Unterhaltsbeiträge übernommen werden kann.
Steigender Umfang der Alimentenbevorschussung und sinkende Einbringungsquote
Im Jahr 2019 richtete das Kantonale Sozialamt für 648 Klientinnen und Klienten mit 886 Kindern eine Alimentenbevorschussung im Umfang von insgesamt 5,15 Millionen Franken aus. Davon konnten 2,44 Millionen Franken wieder eingebracht werden. Dies entspricht einer Einbringungsquote von 47,5 Prozent. Seit dem Jahr 2017 steigt der Umfang der Alimentenbevorschussung kontinuierlich, wohingegen die Einbringungsquote sinkt (siehe Tabelle).
|
2017 |
2018 |
2019 |
Anzahl Klientinnen und Klienten |
631 |
635 |
648 |
Anzahl Kinder |
853 |
864 |
886 |
Alimentenbevorschussung in Mio. Franken |
4,91 |
5,01 |
5,15 |
Einbringungsquote in Prozent |
51,2 |
48,1 |
47,5 |
Gesamtschweizerisch werden die Daten zu den Empfängerinnen und Empfängern der Alimentenbevorschussung in 24 Kantonen erhoben. Im Jahr 2018 bezogen auf nationaler Ebene 47’433 Personen Alimentenbevorschussungen, was 0,59 Prozent der Bevölkerung entspricht.
Komplexität der Gesuche als Herausforderung
Das Kantonale Sozialamt ist bei seiner Tätigkeit mit verschiedenen Entwicklungen und Herausforderungen konfrontiert. So hat die Komplexität der Gesuche zugenommen. Auch gestaltet sich die Tätigkeit teilweise nicht konfliktfrei. Weiter führt ein neuer Bundesgerichtsentscheid zu mehr Gerichtstätigkeit. Zudem gestaltet sich die Einbringung der Bevorschussungen immer schwieriger, da die betroffenen Personen vermehrt unter dem Existenzminimum oder nur knapp darüber leben und somit nicht mehr der gesamte Betrag gepfändet werden kann. Der Kanton Basel-Landschaft setzt sich nichtsdestotrotz weiterhin für die Einbringung der Unterhaltsbeiträge ein.
Inkassohilfe wird 2022 schweizweit vereinheitlicht
Bis anhin ist die konkrete Ausgestaltung der Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen den Kantonen überlassen. Daher sind die Anspruchsberechtigung und der Leistungsbezug kantonal sehr unterschiedlich. Auf den 1. Januar 2022 wird die Inkassohilfe in der Schweiz nun vereinheitlicht. Damit werden unterhaltsberechtigte Personen künftig in allen Kantonen gleichbehandelt, wenn sie die zugesprochenen Unterhaltsbeiträge nicht erhalten. Das Kantonale Sozialamt wird prüfen, ob gesetzliche Anpassungen im Kanton Basel-Landschaft notwendig sind.
Für Rückfragen: Claudine Otz, Abteilungsleiterin Unterhaltsbeiträge und Inkasso, Kantonales Sozialamt, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), Telefon 061 552 56 66.