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21.08.2012
Anpassung des kantonalen Steuergesetzes und des Kirchengesetzes
Der Regierungsrat überweist dem Landrat im Rahmen des Entlastungspakets 12/15 zwei Entwürfe zur Änderung des Steuergesetzes und des Kirchengesetzes. Mit der Änderung des Steuergesetzes soll die Grundlage für die Einführung von A-Post Plus bei der kantonalen Steuerverwaltung geschaffen werden. Mit der Änderung des Kirchengesetzes soll eine Provision für den Bezug der Kirchensteuer durch die kantonale Steuerverwaltung eingeführt werden. Beide Gesetzesänderungen führen ab nächstem Jahr zu einer Entlastung des Staatshaushalts von über 120'000 Franken.
Die kantonale Steuerverwaltung verschickt aus Beweisgründen über 17'000 eingeschriebene Briefe pro Jahr. Anstelle von eingeschriebenen Postsendungen soll künftig in der Regel der Service "A-Post Plus" genutzt werden. Für wichtige Sendungen wie zum Beispiel Einspracheentscheide bleibt aber im Einzelfall der Versand mit eingeschriebener Post weiterhin möglich. A-Post Plus ist eine Dienstleistung, welche die Post exklusiv Geschäftskunden anbietet. Die Kombination A-Post Plus und Track & Trace (elektronische Sendungsverfolgung) bietet zusätzlich zur schnellen Zustellung die Möglichkeit, den Verlauf des Versandprozesses am Bildschirm zu verfolgen und zu kontrollieren. Damit kann ähnlich wie beim eingeschriebenen Brief der Nachweis der Zustellung erbracht werden. A-Post Plus ist günstiger als eingeschriebene Sendungen. Mit dieser Massnahme lassen sich rund 40'000 Franken pro Jahr an Versandkosten einsparen.
Die kantonale Steuerverwaltung erhebt von den steuerpflichtigen juristischen Personen eine Kirchensteuer von 5 Prozent des Staatssteuerbetrags zugunsten der Landeskirchen. Die Kirchensteuer wird zusammen mit der Staatssteuer in Rechnung gestellt und einmal jährlich an die Landeskirchen verteilt. Diese Dienstleistung hat die Steuerverwaltung bisher unentgeltlich zugunsten der Landeskirchen erbracht. Mit der neu einzuführenden Provision soll der Aufwand der kantonalen Steuerverwaltung für den Bezug der Kirchensteuern abgegolten werden. Es soll daher für den Bezug und die Weiterleitung der Kirchensteuern an die Landeskirchen eine Bezugsprovision von 1 Prozent des bezogenen Kirchensteuerbetrags eingeführt werden. Diese Provision führt beim Kanton zu einem zusätzlichen Ertrag von über 80'000 Franken pro Jahr.
Am 17. Juni 2012 hat der Baselbieter Souverän das Gesetz über die Entlastung des Finanzhaushalts bis 2014 (Entlastungsrahmengesetz) abgelehnt. Gründe für die Ablehnung waren in erster Linie die im Rahmengesetz vorgesehene Überführung der Berufsvorbereitenden Schule BVS2 in ein einjähriges Brückenangebot und die Einführung eines Selbstbehalts bei den Krankheitskosten. Die hier vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen waren ebenfalls Teil des Entlastungsrahmengesetzes. Sie waren jedoch weder im Vernehmlassungsverfahren noch in der politischen Diskussion umstritten und sollen daher mit separater Vorlage wie ursprünglich geplant per 1. Januar 2013 eingeführt werden.
Für Rückfragen: Peter B. Nefzger, Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion,
Tel. 061 552 52 71.
Die kantonale Steuerverwaltung verschickt aus Beweisgründen über 17'000 eingeschriebene Briefe pro Jahr. Anstelle von eingeschriebenen Postsendungen soll künftig in der Regel der Service "A-Post Plus" genutzt werden. Für wichtige Sendungen wie zum Beispiel Einspracheentscheide bleibt aber im Einzelfall der Versand mit eingeschriebener Post weiterhin möglich. A-Post Plus ist eine Dienstleistung, welche die Post exklusiv Geschäftskunden anbietet. Die Kombination A-Post Plus und Track & Trace (elektronische Sendungsverfolgung) bietet zusätzlich zur schnellen Zustellung die Möglichkeit, den Verlauf des Versandprozesses am Bildschirm zu verfolgen und zu kontrollieren. Damit kann ähnlich wie beim eingeschriebenen Brief der Nachweis der Zustellung erbracht werden. A-Post Plus ist günstiger als eingeschriebene Sendungen. Mit dieser Massnahme lassen sich rund 40'000 Franken pro Jahr an Versandkosten einsparen.
Die kantonale Steuerverwaltung erhebt von den steuerpflichtigen juristischen Personen eine Kirchensteuer von 5 Prozent des Staatssteuerbetrags zugunsten der Landeskirchen. Die Kirchensteuer wird zusammen mit der Staatssteuer in Rechnung gestellt und einmal jährlich an die Landeskirchen verteilt. Diese Dienstleistung hat die Steuerverwaltung bisher unentgeltlich zugunsten der Landeskirchen erbracht. Mit der neu einzuführenden Provision soll der Aufwand der kantonalen Steuerverwaltung für den Bezug der Kirchensteuern abgegolten werden. Es soll daher für den Bezug und die Weiterleitung der Kirchensteuern an die Landeskirchen eine Bezugsprovision von 1 Prozent des bezogenen Kirchensteuerbetrags eingeführt werden. Diese Provision führt beim Kanton zu einem zusätzlichen Ertrag von über 80'000 Franken pro Jahr.
Am 17. Juni 2012 hat der Baselbieter Souverän das Gesetz über die Entlastung des Finanzhaushalts bis 2014 (Entlastungsrahmengesetz) abgelehnt. Gründe für die Ablehnung waren in erster Linie die im Rahmengesetz vorgesehene Überführung der Berufsvorbereitenden Schule BVS2 in ein einjähriges Brückenangebot und die Einführung eines Selbstbehalts bei den Krankheitskosten. Die hier vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen waren ebenfalls Teil des Entlastungsrahmengesetzes. Sie waren jedoch weder im Vernehmlassungsverfahren noch in der politischen Diskussion umstritten und sollen daher mit separater Vorlage wie ursprünglich geplant per 1. Januar 2013 eingeführt werden.
Für Rückfragen: Peter B. Nefzger, Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion,
Tel. 061 552 52 71.