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Audits in der Sozialhilfe: Sozialhilfebehörden führen ihre Arbeit mit grossem Engagement aus
Im Jahr 2018 hat das Kantonale Sozialamt alle 86 Gemeinden im Kanton auditiert. Die Audits werden von vielen Gemeinden als positive, konstruktive Aussenansicht aufgenommen. Alle Gemeinden arbeiten mit viel Engagement, die Unterschiede zwischen ihnen sind aber gross. Kleinen Gemeinden fehlt teilweise das nötige Know-how für die Umsetzung der Sozialhilfegesetzgebung.
Mit regelmässigen, standardisierten Audits überprüft das Kantonale Sozialamt den ordnungsgemässen und angemessenen Vollzug des Sozialhilfegesetzes. Die Audits konzentrieren sich auf die Einhaltung und die angemessene Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen in bestimmten Themenfeldern. So wird beispielsweise überprüft, ob die Subsidiaritäten eingehalten sind, ob die Klientenbuchhaltung korrekt geführt wird, wie die Qualität von Verfügungen und die Dossierführung ist und ob Rückerstattungen geprüft und umgesetzt werden. Beim Audit wird eine zufällige Stichprobe von Sozialhilfefällen für eine Prüfung gewählt. So werden flächendeckende und für mehrjährige Zahlenreihen verlässliche Resultate der Standardprüfungen garantiert.
Grosses Engagement in den Gemeinden
Alle Gemeinden führen ihre Aufgaben mit grossem Engagement aus. Grosse Gemeinden sind grösstenteils sehr klar organisiert und arbeiten gut bis sehr gut. Prozessabläufe, Checklisten, interne Handbücher sowie klare Strukturen und Zuständigkeiten zeichnen diese Gemeinden aus und tragen wesentlich zu einer korrekten Fallführung sowie Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben bei. In kleinen Gemeinden erfolgt die Betreuung der unterstützten Personen dafür persönlicher und schneller.
Teilweise fehlendes Know-how in kleinen Gemeinden
Einigen Kleinst- und Kleingemeinden fehlt das erforderliche Know-how für die korrekte Umsetzung des Sozialhilferechts. Dies ist darauf zurückzuführen, dass diese Gemeinden meist keine Sozialarbeitenden haben und dadurch mangelnde Kenntnisse bei den gesetzlichen Grundlagen, deren Anwendung sowie in der Fallführung haben. Es besteht aber in keiner Gemeinde ein dringender Handlungsbedarf, der eine Massnahme des Kantons notwendig machen würde.
Audits als positive Aussenansicht
Die Mehrheit der Gemeinden bewertet die Audits positiv und versteht diese als eine konstruktive Aussensicht. Viele Gemeinden schätzen das Schlussgespräch und nutzen dieses zur Klärung von Fragen. Rund 2/3 aller Gemeinden wenden sich zudem bei Fragen an das Kantonale Sozialamt und orientieren sich an den Empfehlungen des Kantons.
Für Rückfragen: Sebastian Helmy, Leiter Kantonales Sozialamt, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), Telefon 061 552 56 41.
Weiterführende Informationen zum Thema: Beiblatt „Audits in der Sozialhilfe“