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Feuerwehr Basel-Landschaft auf dem Weg in die Zukunft
Ein vom Regierungsrat eingesetzter «Runder Tisch» unter der Führung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) hat dem Regierungsrat den Schlussbericht zur Zukunft des Feuerwehrwesens im Kanton vorgelegt. Gestützt darauf befürwortet der Regierungsrat eine künftige Organisation der Feuerwehr mit zentraler Führung sowie drei Einsatzregionen. Die Führung will der Regierungsrat der BGV delegieren. Für die nächste Phase des Projekts sollen die Gemeinden und die Feuerwehrkommandos weiter integriert werden und die Umsetzung mitgestalten.
In seinem Schlussbericht bestätigt der «Runde Tisch» die anzustrebende Systemanpassung in Richtung «Teilprofessionalisierte Feuerwehr». Er spricht sich für die Schaffung einer kantonalen Organisation der Feuerwehr mit einer zentralen Führung sowie drei Einsatzregionen aus. Nur so könne die Feuerwehr den Spagat zwischen erwartetem Schutz einerseits und der nötigen Wirtschaftlichkeit andererseits angesichts der sich verändernden Rahmenbedingungen schaffen.
Trägerschaft bei Kanton und Gebäudeversicherung
Der Regierungsrat nahm vom Schlussbericht Kenntnis. Er befürwortete eine Trägerschaft der künftigen Organisation der Feuerwehr beim Kanton. Statt dafür eine neue verwaltungsinterne Organisationseinheit zu schaffen, möchte er die damit verbundenen Führungsaufgaben der BGV delegieren. Denn mit der BGV besteht bereits eine professionelle und eingespielte Struktur, die für diese Zwecke genutzt werden kann.
Erhalt des Milizsystems bei mehr Wirtschaftlichkeit
Das System «Teilprofessionalisierte Feuerwehr» zeichnet sich durch die optimale Kombination von vollamtlichen Feuerwehrleuten und Feuerwehrleuten im Milizsystem aus. Einem der Hauptprobleme, der Tagesverfügbarkeit, kann damit nachhaltig begegnet werden. Dies dient wiederum dazu, das Milizsystem zu erhalten. Der «Runde Tisch» geht zudem davon aus, dass damit mindestens 25 bis 30 Prozent der heutigen Gesamtkosten der Feuerwehr im Kanton Basel-Landschaft eingespart werden könnten, ohne dass die Sicherheitsdienstleistung der Feuerwehr geschmälert würde.
Weitere Konkretisierung bis 2022
Wie in zahlreichen anderen Kantonen muss auch der Kanton Basel-Landschaft aktiv auf die sich verändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen reagieren. Aus diesem Grund beauftragt der Regierungsrat die BGV, die weitere Konkretisierung voranzutreiben und eine langfristig ausgerichtete Umsetzung detailliert zu planen. Zudem sollen auch die notwendigen Anpassungen beim Feuerwehrgesetz identifiziert werden. Für diese nächste bis 2022 dauernde Phase soll die Projektorganisation um weitere betroffene und beteiligte Institutionen – insbesondere Vertretungen der Gemeinden und Feuerwehren – erweitert werden.