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Härtebeitrag für Gemeinde Grellingen
Der Regierungsrat hat der Gemeinde Grellingen einen Härtebeitrag in der Höhe von 180‘000 Franken an die Sozialhilfekosten des Jahres 2015 zugesprochen. Bei einem Härtebeitragsgesuch wird der Gesamthaushalt der gesuchstellenden Gemeinde betrachtet, so auch die Eigenkapital- und die Verschuldungssituation sowie die Höhe der Steuerbelastung.
Härtebeiträge werden gewährt, wenn sich herausstellt, dass die tatsächlichen und nicht selbst verschuldeten Lasten sehr hoch sind und das Haushaltsgleichgewicht der Gemeinde ohne diesen Härtebeitrag nicht gewährleistet wäre oder die Gemeinde einen unzumutbar hohen Steuerfuss beschliessen müsste. Diese Bedingungen sind in Grellingen im Gegensatz zu anderen Gemeinden mit einer hohen Sozialhilfebelastung gegeben
Für Rückfragen:
Michael Bertschi, Leiter Abteilung Gemeindefinanzen, Statistisches Amt, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 56 35