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Regierungsrat äussert sich kritisch zum Entwurf des Bundesgesetzes über die elektronischen Medien
Der Regierungsrat äussert sich im Rahmen der Vernehmlassung kritisch zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die elektronischen Medien. Insbesondere fordert er die Sicherstellung des Service Public durch regionale Radio- und Fernsehanbieter. Zudem spricht er sich für die Betrachtung der Medien in einer Gesamtschau aus, ohne zwischen Audio-, Video- und Textbeiträgen zu unterscheiden.
Der Regierungsrat begrüsst zwar die Stossrichtung des Entwurfs eines neuen Bundesgesetzes über die elektronischen Medien. Insbesondere befürwortet er den Zweck des geplanten Gesetzes, zur Vielfalt an schweizerischen Medien beizutragen, die Qualität von elektronischen Medien zu fördern und dadurch einen Beitrag an die demokratische, soziale und kulturelle Entwicklung der Schweiz zu leisten.
Hingegen vertritt er die Meinung, dass das Gesetz im vorliegenden Entwurf diesem Zweck noch nicht gerecht wird. Das veränderte Mediennutzungsverhalten und die neuen Technologien legen nahe, die Medien in einer Gesamtschau zu betrachten. Eine Trennung in Audio-, Video- und Textbeiträge hat vielleicht in der Vergangenheit Sinn gemacht, ist im Hinblick auf die erwähnten Entwicklungen jedoch überholt.
Der Regierungsrat fordert zudem, dass der Gesetzesentwurf den regional erbrachten Service Public nicht vernachlässigt. Unter anderem bedeutet dies die Gewährung von Konzessionen oder Leistungsaufträgen an regionale Anbieter von mindestens 10-jähriger Dauer und die Sicherstellung der Must-Carry-Pflicht.
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