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44 Prozent der regierungsrätlichen Kommissionen sind punkto Geschlechtervertretung ausgewogen
Die regierungsrätlichen Kommissionen müssen nach Geschlecht ausgewogen besetzt sein. – die Bestimmungen des Kantons verlangen, dass Frauen und Männer je zu mindestens 30 Prozent vertreten sind. Ein aktueller Bericht von Gleichstellung BL zeigt: 26 Kommissionen haben einen genügend hohen Frauen- und Männeranteil, bei 33 Kommissionen stimmt das Verhältnis noch nicht.
Regierungsrätliche Kommissionen beraten die Regierung und die kantonale Verwaltung mit ihrem Fachwissen. Sie tun dies aus der Perspektive von Bevölkerung, Gemeinden und Verbänden. Entsprechend sollen Fachleute aus der ganzen Bevölkerung facettenreich vertreten sein. Um die Partizipation beider Geschlechter zu fördern, gibt die Kommissionsverordnung einen Richtwert vor: Frauen und Männer sollen je zu mindestens 30 Prozent in jeder Kommission vertreten sein – unter der Bedingung, dass das Anforderungsprofil erfüllt ist
Zielwerte noch nicht erreicht
Nach der Gesamterneuerungswahl 2018 erfüllen 44 Prozent der Kommissionen die Vorgaben zum ausgewogenen Frauen- und Männeranteil. 56 Prozent der Kommissionen erfüllen sie noch nicht (siehe Abbildung). In vier dieser Kommissionen sind Männer untervertreten, in 29 Kommissionen liegt der Frauenanteil unter 30 Prozent.
Insgesamt sind ein Drittel aller Kommissionssitze von Frauen und zwei Drittel von Männern besetzt. Bei den Kommissionspräsidien sind Frauen ebenfalls untervertreten: Ein knappes Viertel der Präsidien ist von Frauen besetzt und drei Viertel von Männern.
Neben dem Geschlecht bezieht sich die Kommissionsverordnung auch auf Alter und Amtsdauer. Diese Vorgaben werden von den Kommissionen weitgehend eingehalten: Nur bei vier Kommissionen besteht Handlungsbedarf, weil die Amtszeit von mindestens einem Mitglied überschritten wurde. Allerdings zeigt die Auswertung auch, dass wenig junge Personen in den Kommissionen sitzen: 62 Prozent der Kommissionsmitglieder sind über 50 Jahre und nur etwa 12 Prozent sind unter 40 Jahre alt.
Kommissionsverordnung und Erneuerungswahlen
Die Kommissionsverordnung wurde 2017 umfassend überarbeitet. Dabei wurden die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Landrats umgesetzt und die Regelungen zur Zusammensetzung vereinfacht. Mit den Erneuerungswahlen im März 2018 kam die überarbeitete Verordnung erstmals zur Anwendung. Der Regierungsrat wählte die Kommissionsmitglieder für die Amtsperiode 2018–2022.
Der Bericht kann unter dem folgenden Link im PDF-Format heruntergeladen werden: «Zusammensetzung der regierungsrätlichen Kommissionen – Monitoringbericht 2018». Weiterführende Informationen finden Sie unter: www.gleichstellung.bl.ch.
> Grafik: Kommissionen nach Geschlechervertretung