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Neue Konsultativkommission Sozialhilfe stärkt Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden
In der Sozialhilfepolitik des Kantons Basel-Landschaft stehen verschiedene umfangreiche Veränderungen an, die häufig auch den Aufgabenbereich der Gemeinden betreffen. Die Gemeinden sollen möglichst früh als Partner auf gleicher Augenhöhe in den politischen Prozess eingebunden werden. Zu diesem Zweck setzt der Regierungsrat in Zusammenarbeit mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) eine neue Konsultativkommission Sozialhilfe (KKSH) ein.
Die Sozialhilfe wird von den Gemeinden vollzogen, und ebenso tragen sie einen grossen Teil der damit verbundenen finanziellen Last. Änderungen und Weiterentwicklungen in diesem Bereich sollten daher sinnvollerweise in enger Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton vorgenommen werden. Bis jetzt bestand kein geeignetes Gefäss, das eine Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton bei grundlegendenden strategischen Fragen der kantonalen Sozialhilfepolitik sicherstellte. Der Regierungsrat schliesst diese Lücke durch die Bildung der Konsultativkommission Sozialhilfe (KKSH). Die Kommission ermöglicht eine gemeinsame Gestaltung der zukünftigen kantonalen Sozialhilfepolitik.
Dynamische kantonale Sozialhilfepolitik
Die Sozialhilfepolitik des Kantons muss immer wieder neu an die sich ändernden gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Der Regierungsrat ist bestrebt, die Sozialhilfepolitik unter Berücksichtigung langfristiger strategischer Ziele aktiv zu gestalten. Eine ständige Kommission bietet dabei den Vorteil einer konstanten und langfristigen Begleitung der Sozialhilfepolitik durch entscheidende Akteure in diesem Bereich.
Verschiedene politische Vorstösse aus jüngerer Zeit decken sich mit dem Bestreben des Regierungsrats nach einer fundierten und breit abgestützten Ausrichtung der kantonalen Sozialhilfepolitik. So zum Beispiel die Postulate „Erarbeitung einer ganzheitlichen Strategie gegen Armut“ oder „Prüfen einer Sozialhilfestrategie“.
Hohe Legitimität durch starke politische Repräsentation der Gemeinden
Die Zusammensetzung der Kommission folgt dem Zweck einer hohen Repräsentation der Gemeinden. Die Kommission setzt sich aus zwölf Vertretungen der Gemeinden, je einer Vertretung der Verbände VBLG und VSO (Verband für Sozialhilfe des Kantons Basel-Landschaft) und fünf Vertretungen des Kantons zusammen. So sollen breit abgestützte Resultate möglich sein, welche auch eine Steigerung der Effizienz im politischen Prozess bewirken können. Der Regierungsrat freut sich, gemeinsam mit dem VBLG diese neue Kommission zu gründen.