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12.02.2019
Fusion von Kirchgemeinden erleichtern
Die Landeskirchen sollen in ihren Kirchenverfassungen die Kirchgemeinden nicht mehr namentlich aufführen müssen. Damit können sie für die Fusion von Kirchgemeinden auf eine kantonsweite Urnenabstimmung unter den Kirchenmitgliedern verzichten. Dies ist Gegenstand einer Änderung des Kirchengesetzes, die der Regierungsrat in die Vernehmlassung schickt.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung setzt eine landrätliche Motion um. Diese wurde im Hinblick auf die laufende Totalrevision der Evangelisch-reformierten Kirchenverfassung eingereicht. Darin sollen die Kirchgemeinden nicht mehr aufgeführt werden müssen, damit der zu erwartende Strukturwandel bei den evangelisch-reformierten Kirchgemeinden erleichtert wird.