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Ausgleich der Teuerung bei den Löhnen des Staatspersonals
Der Regierungsrat hat dem Landrat die Vorlage zum Teuerungsausgleich 2023 bei den Löhnen des Staatspersonals überwiesen. Er beantragt damit, dem Staatspersonal für das Jahr 2023 einen Teuerungsausgleich von 2,5 Prozent auszurichten.
Ausschlaggebend für die Festlegung des Teuerungsausgleichs ist die seit Jahren angewendete Formel: Teuerung von Oktober 2021 bis September 2022 (Landesindex der Konsumentenpreise), geglättet mit dem Vorjahreswert der gleichen Periode, plus die Berücksichtigung der finanziellen Situation des Kantons und der wirtschaftlichen Entwicklung im Umfeld. Diese Berechnungsweise führt für das Jahr 2023 zu einer Teuerung von 2,5 Prozent, welche vollständig ausgeglichen wird. Den abschliessenden Beschluss fasst der Landrat Mitte Dezember.
Für das Jahr 2023 hat der Regierungsrat in der Erfolgsrechnung einen Ertragsüberschuss von 23 Millionen Franken budgetiert. Hinzu kommt, dass der Regierungsrat gemäss Steuerungsbericht II für das Jahr 2022 einen positiven Saldo in der Erfolgsrechnung von 96 Millionen Franken erwartet. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen hat der Regierungsrat beschlossen, die Teuerung bei den Löhnen des Staatspersonals vollständig auszugleichen.