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24.09.2014
Baselbieter Budget 2015
Noch einmal ein Defizit vor dem Licht am Ende des Tunnels
Das Budget 2015 rechnet mit einem Gesamtergebnis in der Erfolgsrechnung von -29.5 Mio. Franken. Gegenüber dem Budget des Vorjahres (-45.2 Mio., exkl. Reform BLPK) bedeutet dies eine Verbesserung beim Defizit von rund einem Drittel. Der Selbstfinanzierungsgrad erhöht sich mit dem Budget 2015 leicht auf 25 Prozent (Budget 2014: 19 Prozent, exkl. Reform BLPK). Für die Folgejahre sind im Finanzplan Überschüsse in der Erfolgsrechnung geplant, zuerst noch in bescheidenem Umfang (2016: 19 Mio. Franken), im letzten Jahr aber in beträchtlichem Ausmass (2018: 144 Mio.). Mit anderen Worten: Ab 2016 sind Aufwand und Ertrag wieder ausgeglichen, das strukturelle Defizit ist beseitigt.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft unterbreitet dem Landrat das Budget für das Jahr 2015, das durch drei zentrale Punkte geprägt wird: 1. Im Vergleich zum Budget des Vorjahres kann das Defizit deutlich verringert und der Selbstfinanzierungsgrad leicht erhöht werden. 2. Der Regierungsrat hat zusätzlich zum Entlastungspaket 12/15 28 Mio. Franken an Optimierungen erzielt und im Budget eingestellt. 3. Trotz dieser Verbesserungen im Budget 2015 müssen mit Blick auf den Finanzplan 2016 - 2018 aber nochmals 60 Mio. Franken an Entlastungen realisiert werden, damit der vom Regierungsrat angestrebte Ausgleich beim Staatshaushalt im Jahr 2016 und der Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent im Jahr 2018 erreicht werden können.
Das Budget rechnet mit einem Gesamtergebnis in der Erfolgsrechnung von -29.5 Mio. Franken. Gegenüber dem Budget des Vorjahres (-45.2 Mio., exkl. Reform BLPK) bedeutet dies eine Reduktion des Defizits um rund einen Drittel. Sie resultiert im Wesentlichen aus der Entwicklung von Aufwand und Ertrag. Der Aufwand erhöht sich im Budget 2015 um 3.2 Prozent und liegt damit deutlich unter dem Zuwachs beim Ertrag von 3.9 Prozent. Das tiefere Wachstum beim Aufwand ist das Resultat der grossen Anstrengungen des Regierungsrates und der Direktionen, zusätzlich zum Entlastungspaket 12/15 rasch weitere Optimierungen umzusetzen. Die Gespräche mit den Direktionen zum Budget 2015 und zum Finanzplan haben zu substanziellen Entlastungen geführt.
Bereits 126 Mio. Franken an dauerhaften Entlastungen
Das Entlastungspaket 12/15 wird planmässig mit dem Jahr 2015 abgeschlossen. Alle konkreten Massnahmen, die sich im Moment noch in der Planung oder bereits in der Umsetzung befinden, werden weiterverfolgt. Das bis Budget 2015 realisierbare Entlastungsvolumen beläuft sich kumuliert auf 105 Mio. Franken. Zusätzlich zu den Massnahmen aus dem Entlastungspaket 12/15 hat der Regierungsrat Optimierungen im Umfang von 28 Mio. Franken für das Jahr 2015 beschlossen. Diese Massnahmen sind in einem straffen Prozess mit mehreren Klausuren des Regierungsrates und intensiven Gesprächen der Regierung mit den Direktionen zusammengetragen und beschlossen worden. Dabei wurden die Erfolgsrechnung und die Investitionsrechnung detailliert analysiert. Von den 28 Mio. Franken sind 21 Mio. dauerhafte Entlastungen, zeigen ihre Wirkung also auch in den folgenden Finanzplanjahren. Insgesamt wurde der Staatshaushalt somit seit 2012 dauerhaft um 126 Mio. Franken entlastet (105 Mio. aus dem EP 12/15 und 21 Mio. aus den Optimierungsmassnahmen für das Budget 2015).
Weitere Entlastungen im Umfang von 60 Mio. Franken in der Planung
Trotz dieser zusätzlichen Optimierungen im Budget 2015 müssen mit Blick auf den Finanzplan 2016 - 2018 nochmals 60 Mio. Franken an dauerhaften Entlastungen realisiert werden, damit der vom Regierungsrat angestrebte Ausgleich beim Staatshaushalt im Jahr 2016 und der Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent im Jahr 2018 erreicht werden können. Der Ausgleich des Staatshaushaltes ist also mit dem Budget 2015 noch nicht geschafft und die Neuverschuldung ist noch nicht gestoppt. Der Regierungsrat bekräftigt aber mit dem Finanzplan 2016 – 2018 seine Ziele und schafft damit die Grundlage für einen Schuldenabbau in den Jahren ab 2019.
Im Hinblick auf die Jahre 2016 - 2018 hat der Regierungsrat die Finanz- und Kirchendirektion beauftragt, eine regelmässige Aufgabenüberprüfung zu gewährleisten, und zwar im Sinne einer begleitenden, unterjährigen Planung und Steuerung. Dadurch sollen zusätzliche Einsparungen in der Höhe von 60 Mio. Franken realisiert werden. Ein erster Katalog von Massnahmen im Umfang von 10 Mio. Franken ist bereits erarbeitet. Er wird nun laufend geprüft. Erste Umsetzungen sollen im Jahr 2016 ihre Wirkung entfalten.
Weniger Stellen ab Mitte 2015
Im Jahr 2015 werden über alle Organisationseinheiten hinweg 144.5 Stellen abgebaut. Zwar kommen in der Verwaltung 40.5 neue Stellen hinzu, jedoch werden ab August 2015 infolge der Umsetzung des Projektes HarmoS 185 Stellen bei den Lehrpersonen abgebaut, was zu einem gesamthaften Stellenabbau von 144.5 Stellen führt.
Verschiebungen bei den Investitionen
Der Regierungsrat hat zusätzlich bei der Investitionsrechnung angesetzt. Bei den Investitionen soll eine konsequente Priorisierung eine Erhöhung des Selbstfinanzierungsgrades bewirken. Der Regierungsrat hat im Budgetierungsprozess das Ziel angestrebt, das Investitionsvolumen auf netto 200 Mio. Franken pro Jahr zu begrenzen. Gegenüber dem alten Finanzplan konnte das Investitionsvolumen in den vier Finanzplanjahren 2015 - 2018 um 196 Mio. Franken gesenkt werden. Eine vom Regierungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe hat zudem den Auftrag erhalten, ein Konzept für eine Spezialfinanzierung im Bereich des Individualverkehrs zu erarbeiten.
Investitionen auf dem Niveau des Vorjahres
Mit brutto rund 245 Mio. Franken und netto rund 204 Mio. Franken liegt die Jahrestranche 2015 der Investitionen praktisch auf dem Niveau des Vorjahres. Neu wird eine pauschale Kürzung von 10 Prozent auf die geplanten Investitionen vorgenommen (Realprognose). Gemäss den Erfahrungen der letzten Jahre werden die budgetierten Investitionstranchen aus vielen, unterschiedlichen Gründen nie ausgeschöpft. Die Realprognose soll diesem Sachverhalt nun Rechnung tragen, indem auf die Gesamtsumme der Investitionen - ohne Bezug auf konkrete Projekte - eine pauschale Korrektur vorgenommen wird. Diese Planungskorrektur ist bei der Finanzverwaltung eingestellt.
Die Selbstfinanzierung (50.6 Mio. Franken) und die Nettoinvestitionen (-204.0 Mio. Franken) ergeben zusammen den negativen Finanzierungssaldo in der Höhe von -153.5 Mio. Franken (Budget 2014: -166.0 Mio. Franken). Zur Finanzierung der Ausgaben des Budgets 2015 sind also neue Finanzmittel im Umfang von rund 154 Mio. Franken notwendig. Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt im Budget 2015 25 Prozent.
Einhaltung der Defizitbremse
Das Budget 2015 entspricht den Bestimmungen zur Defizitbremse. Mit 256 Mio. Franken (Budget 2014: 285 Mio.) verbleibt das Eigenkapital innerhalb der Defizitbremse deutlich über der 100-Millionen-Grenze.
> Folien Präsentation
> Referat Sabine Pegoraro
> Landratsvorlage Jahresplanung 2015 (Budget)
> Landratsvorlage Finanzplan 2015 - 2018 und Investitionsprogramm 2015 - 2024
Das Budget 2015 rechnet mit einem Gesamtergebnis in der Erfolgsrechnung von -29.5 Mio. Franken. Gegenüber dem Budget des Vorjahres (-45.2 Mio., exkl. Reform BLPK) bedeutet dies eine Verbesserung beim Defizit von rund einem Drittel. Der Selbstfinanzierungsgrad erhöht sich mit dem Budget 2015 leicht auf 25 Prozent (Budget 2014: 19 Prozent, exkl. Reform BLPK). Für die Folgejahre sind im Finanzplan Überschüsse in der Erfolgsrechnung geplant, zuerst noch in bescheidenem Umfang (2016: 19 Mio. Franken), im letzten Jahr aber in beträchtlichem Ausmass (2018: 144 Mio.). Mit anderen Worten: Ab 2016 sind Aufwand und Ertrag wieder ausgeglichen, das strukturelle Defizit ist beseitigt.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft unterbreitet dem Landrat das Budget für das Jahr 2015, das durch drei zentrale Punkte geprägt wird: 1. Im Vergleich zum Budget des Vorjahres kann das Defizit deutlich verringert und der Selbstfinanzierungsgrad leicht erhöht werden. 2. Der Regierungsrat hat zusätzlich zum Entlastungspaket 12/15 28 Mio. Franken an Optimierungen erzielt und im Budget eingestellt. 3. Trotz dieser Verbesserungen im Budget 2015 müssen mit Blick auf den Finanzplan 2016 - 2018 aber nochmals 60 Mio. Franken an Entlastungen realisiert werden, damit der vom Regierungsrat angestrebte Ausgleich beim Staatshaushalt im Jahr 2016 und der Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent im Jahr 2018 erreicht werden können.
Das Budget rechnet mit einem Gesamtergebnis in der Erfolgsrechnung von -29.5 Mio. Franken. Gegenüber dem Budget des Vorjahres (-45.2 Mio., exkl. Reform BLPK) bedeutet dies eine Reduktion des Defizits um rund einen Drittel. Sie resultiert im Wesentlichen aus der Entwicklung von Aufwand und Ertrag. Der Aufwand erhöht sich im Budget 2015 um 3.2 Prozent und liegt damit deutlich unter dem Zuwachs beim Ertrag von 3.9 Prozent. Das tiefere Wachstum beim Aufwand ist das Resultat der grossen Anstrengungen des Regierungsrates und der Direktionen, zusätzlich zum Entlastungspaket 12/15 rasch weitere Optimierungen umzusetzen. Die Gespräche mit den Direktionen zum Budget 2015 und zum Finanzplan haben zu substanziellen Entlastungen geführt.
Bereits 126 Mio. Franken an dauerhaften Entlastungen
Das Entlastungspaket 12/15 wird planmässig mit dem Jahr 2015 abgeschlossen. Alle konkreten Massnahmen, die sich im Moment noch in der Planung oder bereits in der Umsetzung befinden, werden weiterverfolgt. Das bis Budget 2015 realisierbare Entlastungsvolumen beläuft sich kumuliert auf 105 Mio. Franken. Zusätzlich zu den Massnahmen aus dem Entlastungspaket 12/15 hat der Regierungsrat Optimierungen im Umfang von 28 Mio. Franken für das Jahr 2015 beschlossen. Diese Massnahmen sind in einem straffen Prozess mit mehreren Klausuren des Regierungsrates und intensiven Gesprächen der Regierung mit den Direktionen zusammengetragen und beschlossen worden. Dabei wurden die Erfolgsrechnung und die Investitionsrechnung detailliert analysiert. Von den 28 Mio. Franken sind 21 Mio. dauerhafte Entlastungen, zeigen ihre Wirkung also auch in den folgenden Finanzplanjahren. Insgesamt wurde der Staatshaushalt somit seit 2012 dauerhaft um 126 Mio. Franken entlastet (105 Mio. aus dem EP 12/15 und 21 Mio. aus den Optimierungsmassnahmen für das Budget 2015).
Weitere Entlastungen im Umfang von 60 Mio. Franken in der Planung
Trotz dieser zusätzlichen Optimierungen im Budget 2015 müssen mit Blick auf den Finanzplan 2016 - 2018 nochmals 60 Mio. Franken an dauerhaften Entlastungen realisiert werden, damit der vom Regierungsrat angestrebte Ausgleich beim Staatshaushalt im Jahr 2016 und der Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent im Jahr 2018 erreicht werden können. Der Ausgleich des Staatshaushaltes ist also mit dem Budget 2015 noch nicht geschafft und die Neuverschuldung ist noch nicht gestoppt. Der Regierungsrat bekräftigt aber mit dem Finanzplan 2016 – 2018 seine Ziele und schafft damit die Grundlage für einen Schuldenabbau in den Jahren ab 2019.
Im Hinblick auf die Jahre 2016 - 2018 hat der Regierungsrat die Finanz- und Kirchendirektion beauftragt, eine regelmässige Aufgabenüberprüfung zu gewährleisten, und zwar im Sinne einer begleitenden, unterjährigen Planung und Steuerung. Dadurch sollen zusätzliche Einsparungen in der Höhe von 60 Mio. Franken realisiert werden. Ein erster Katalog von Massnahmen im Umfang von 10 Mio. Franken ist bereits erarbeitet. Er wird nun laufend geprüft. Erste Umsetzungen sollen im Jahr 2016 ihre Wirkung entfalten.
Weniger Stellen ab Mitte 2015
Im Jahr 2015 werden über alle Organisationseinheiten hinweg 144.5 Stellen abgebaut. Zwar kommen in der Verwaltung 40.5 neue Stellen hinzu, jedoch werden ab August 2015 infolge der Umsetzung des Projektes HarmoS 185 Stellen bei den Lehrpersonen abgebaut, was zu einem gesamthaften Stellenabbau von 144.5 Stellen führt.
Verschiebungen bei den Investitionen
Der Regierungsrat hat zusätzlich bei der Investitionsrechnung angesetzt. Bei den Investitionen soll eine konsequente Priorisierung eine Erhöhung des Selbstfinanzierungsgrades bewirken. Der Regierungsrat hat im Budgetierungsprozess das Ziel angestrebt, das Investitionsvolumen auf netto 200 Mio. Franken pro Jahr zu begrenzen. Gegenüber dem alten Finanzplan konnte das Investitionsvolumen in den vier Finanzplanjahren 2015 - 2018 um 196 Mio. Franken gesenkt werden. Eine vom Regierungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe hat zudem den Auftrag erhalten, ein Konzept für eine Spezialfinanzierung im Bereich des Individualverkehrs zu erarbeiten.
Investitionen auf dem Niveau des Vorjahres
Mit brutto rund 245 Mio. Franken und netto rund 204 Mio. Franken liegt die Jahrestranche 2015 der Investitionen praktisch auf dem Niveau des Vorjahres. Neu wird eine pauschale Kürzung von 10 Prozent auf die geplanten Investitionen vorgenommen (Realprognose). Gemäss den Erfahrungen der letzten Jahre werden die budgetierten Investitionstranchen aus vielen, unterschiedlichen Gründen nie ausgeschöpft. Die Realprognose soll diesem Sachverhalt nun Rechnung tragen, indem auf die Gesamtsumme der Investitionen - ohne Bezug auf konkrete Projekte - eine pauschale Korrektur vorgenommen wird. Diese Planungskorrektur ist bei der Finanzverwaltung eingestellt.
Die Selbstfinanzierung (50.6 Mio. Franken) und die Nettoinvestitionen (-204.0 Mio. Franken) ergeben zusammen den negativen Finanzierungssaldo in der Höhe von -153.5 Mio. Franken (Budget 2014: -166.0 Mio. Franken). Zur Finanzierung der Ausgaben des Budgets 2015 sind also neue Finanzmittel im Umfang von rund 154 Mio. Franken notwendig. Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt im Budget 2015 25 Prozent.
Einhaltung der Defizitbremse
Das Budget 2015 entspricht den Bestimmungen zur Defizitbremse. Mit 256 Mio. Franken (Budget 2014: 285 Mio.) verbleibt das Eigenkapital innerhalb der Defizitbremse deutlich über der 100-Millionen-Grenze.
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> Landratsvorlage Jahresplanung 2015 (Budget)
> Landratsvorlage Finanzplan 2015 - 2018 und Investitionsprogramm 2015 - 2024