- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Finanz- und Kirchendirektion
- Medienmitteilungen
- Baselbieter Gemeinden wollen Vorfinanzierungen beibehalten
Baselbieter Gemeinden wollen Vorfinanzierungen beibehalten
Ein im Landrat eingereichtes Postulat verlangt die Abschaffung von Vorfinanzierungen in den Gemeinden. Die Gemeinden wollen dieses finanzpolitische Instrument jedoch beibehalten. Daher empfiehlt der Regierungsrat in seiner Vorlage an den Landrat, an den Vorfinanzierungen festzuhalten.
Der Landrat hat im Jahr 2019 ein Postulat überwiesen, welches die Abschaffung der Vorfinanzierungen in den Gemeinden verlangt. Begründet wird diese Forderung damit, dass mit Vorfinanzierungen die Jahresabschlüsse geglättet werden können. Die Gemeinden würden aber transparente und über die Jahre vergleichbare Abschlüsse benötigen. Vorfinanzierungen würden die Transparenz reduzieren und die Lesbarkeit und die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse erschweren.
Gemeinden sprechen sich gegen Abschaffung aus
Die meisten Gemeinden sehen das anders. Die Mehrheit der Gemeinden sprach sich anlässlich der Einführung von HRM2 (Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2) im Jahr 2014 für die Beibehaltung der Vorfinanzierungen aus. Ausgehend vom vorliegenden Postulat hat sich die Arbeitsgruppe Gemeinderechnung bestehend aus sieben Gemeindevertretern im Jahr 2020 nochmals mit der Thematik befasst. Die Arbeitsgruppe bekräftigt, dass die Vorfinanzierungen vor allem aus den folgenden Gründen bestehen bleiben sollen:
- Mit den Vorfinanzierungen können Gemeinden auf eine bestimmte Investition hin sparen. Die finanziellen Mittel bleiben auch nach der Fertigstellung oder Inbetriebnahme der Investition an dieses Objekt gebunden und dienen zur Abfederung der Abschreibungsbelastung.
- Aus politischer Sicht sind Vorfinanzierungen ein probates Mittel, um das Mittragen von grösseren Investitionen in der politisch interessierten Öffentlichkeit einer Gemeinde zu stärken.
- Eine geplante Investition wird mit der Vorfinanzierung nicht nur im Finanzplan ersichtlich, sondern auch über den Vorfinanzierungsentscheid durch die Gemeindeversammlung oder den Einwohnerrat ganz zu Beginn viel stärker legitimiert. Eine Vorfinanzierung muss vom Souverän genehmigt werden.
- Das Instrument der Vorfinanzierungen stärkt die Gemeindeautonomie.
- Es ist keine Gemeinde gezwungen, Vorfinanzierungen zu tätigen. Das Instrument ist fakultativ.
Der Regierungsrat schliesst sich der Empfehlung der Arbeitsgruppe an und schlägt in seiner Vorlage dem Landrat vor, an den Vorfinanzierungen in den Gemeinden festzuhalten.