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Baselbieter Härtefallhilfen: 94 Millionen fast erreicht
Der Regierungsrat steht mit seinen Corona-Härtefallhilfen nun bei knapp 94 Millionen Franken. Die Tranche 27 von dieser Woche umfasst 3 neu bewilligte Gesuche, 7 Nachzahlungen sowie 1 Wiedererwägung. Gesuche um Härtefallmassnahmen können noch bis am 30. September 2021 eingereicht werden.
Die Tranche 27 der Corona-Härtefallhilfen umfasst 3 bewilligte Gesuche, 7 Nachzahlungen aufgrund längerer Schliessungsdauer sowie 1 Wiedererwägung. Dies entspricht Auszahlungen in der Höhe von insgesamt 249’371 Franken. Mit der Tranche 27 wurde 1 Gesuch abgelehnt.
Die Tranche 27 und die Zusammenfassung über alle Tranchen präsentiert sich wie folgt:
|
Anzahl Neu |
Anzahl Total |
Neu in Franken |
Total in Franken |
Anzahl bewilligte À-fonds-perdu-Beiträge |
1 |
594 |
71'915 |
|
Nachzahlungen aufgrund längerer Schliessungsdauer * |
7 |
|
123'050 |
|
Anzahl bewilligte À-fonds-perdu-Beiträge |
2 |
228 |
39’848 |
|
Wiedererwägungen aufgrund geänderter rechtlicher Grundlagen ** |
1 |
|
14'558 |
|
Total À-fonds-perdu-Beiträge |
|
|
249'371 |
88'966'346 |
Gewährte Bürgschaften |
0 |
31 |
0 |
4'997'250 |
Anzahl abgelehnte Gesuche |
1 |
267 |
|
|
* Nachzahlungen aufgrund längerer Schliessungsdauer
Ursprünglich war die Schliessung der Gastronomie-Betriebe und der Sportsbetriebe bis Ende Februar vorgesehen. Sie wurde später bis zum 18. April 2021 verlängert. Der Bundesrat hat am 14. April entschieden, dass Sportbetriebe ab dem 19. April wieder öffnen konnten, Restaurants durften ab dem 19. April 2021 ihre Terrassen wieder öffnen. Erst per 31. Mai 2021 durften die Restaurants auch ihre Innenräume wieder öffnen. In seiner Medienmitteilung vom 14. April hielt der Bundesrat fest, dass viele Gastrobetriebe nur mit der Öffnung der Terrassen noch nicht kostendeckend wirtschaften konnten, weshalb die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche fortgeführt wurde. Im Rahmen der Härtefallhilfe des Kantons Basel-Landschaft gelten diese Betriebe deshalb auch ab dem 19. April 2021 bis Ende Mai als geschlossen. Daher werden weiterhin Nachzahlungen an Unternehmen geleistet, welche über den 28. Februar hinaus geschlossen bleiben mussten.
** Wiedererwägungen
Seit dem Beginn der Prüfung und der Auszahlung der Härtefallhilfen haben sich die rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene (Covid-19-Gesetz und Covid-19-Härtefallverordnung) und die Covid-19-Härtefallverordnung BL mehrmals geändert, zuletzt per 1. April 2021. Auch bereits geprüfte Gesuche werden anhand der revidierten Kriterien neu beurteilt. Daher ist es möglich, dass erst abgelehnte Gesuche gemäss den revidierten Kriterien neu bewilligt werden oder auch bei bereits bewilligten Gesuchen neu ein höherer Betrag bewilligt wird.
Frist zur Einreichung von Gesuchen läuft am 30. September 2021 ab
Gemäss §9 der Härtefallverordnung BL (SGS 505.11) endet die Frist zur Einreichung von Gesuchen um Härtefallmassnahmen Baselland am 30. September 2021. Der Regierungsrat macht alle betroffenen Unternehmungen darauf aufmerksam, dass nur bis zu diesem Datum Gesuche um Härtefallunterstützung durch den Kanton Basel-Landschaft gestellt werden können. Zudem weist er alle Unternehmungen, die ihre Unterlagen nicht komplett eingereicht haben, darauf hin, dass unvollständige Gesuche abgelehnt werden.
Alle notwendigen Informationen und das Meldeformular sind mit dem folgenden Link zu finden: www.haertefallregelung-bl.ch.
Unternehmen können aktualisierte Umsatzdaten melden
Unternehmen, die zwischenzeitlich einen stärkeren Umsatzrückgang verzeichnen, als im Gesuch ursprünglich deklariert, können diesen bis zum 30. September 2021 melden und entsprechende Nachzahlungen beantragen. Berücksichtigt werden kann die Umsatzentwicklung bis zum 30. Juni 2021. Betroffene Unternehmen können sich mit dem Helpdesk (061 927 98 26) in Verbindung setzen.