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Baselbieter Härtefallhilfen: Auszahlungen dritte Tranche
Der Regierungsrat setzt die Auszahlungen im Zusammenhang mit den Corona-Härtefallhilfen mit der dritten Tranche fort. Insgesamt werden für weitere 47 bewilligte Gesuche 4,6 Millionen Franken ausbezahlt.
Der Kanton Basel-Landschaft hat am 5. Februar 2021 mit den Auszahlungen im Zusammenhang mit den Corona-Härtefallhilfen begonnen. Nur wenige Tage später folgte die zweite Tranche und heute nun die dritte Tranche. Diese umfasst 47 bewilligte Gesuche und 1 nicht bewilligtes Gesuch. Für die bewilligten Gesuche sind dem Regierungsrat À-fonds-perdu-Beiträge in der Höhe von 4'596'622 Franken zur Kenntnis gebracht worden.
Die dritte Tranche setzt sich wie folgt zusammen (in Klammern ist das jeweilige Total aller bisher erledigten Tranchen angegeben):
- Anzahl bewilligte À-fonds-perdu-Beiträge:
- Aufgrund § 3 Covid-19-Härtefallverordnung BL: 40 (61)
- Aufgrund § 4 Covid-19-Härtefallverordnung BL: 7 (18) - Gewährte Bürgschaften: 0 (0)
- Anzahl abgelehnte Gesuche: 1 (4)
155 Millionen Franken für Baselbieter Härtefallprogramm
Der Landrat hat am 3. Dezember 2020 auf der Grundlage des Covid-19-Gesetzes und der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes insgesamt eine neue einmalige Ausgabe von 31,25 Millionen Franken für die Unterstützung von Unternehmen im Kanton Basel-Landschaft bewilligt (LRV 2020/532, LRB 664). Am 28. Januar 2020 hat der Landrat auf Antrag des Regierungsrats eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung auf 54,75 Millionen Franken bewilligt (LRV 2021/12, LRB Nr. 741). Hiervon werden 0,5 Millionen Franken für die Bearbeitung, Überprüfung und Abwicklung der Gesuche benötigt. Vorbehältlich der Zustimmung der eidgenössischen Räte zu der vom Bundesrat am 27. Januar 2021 in Aussicht gestellten Aufstockung des Härtefallprogramms von 2,5 auf 5 Milliarden Franken, erhöht sich der Ausgabenbetrag um weitere 77,5 Millionen Franken auf 132,25 Millionen Franken.
Der Regierungsrat geht zudem davon aus, dass der Kanton Basel-Landschaft von den zusätzlichen 750 Millionen Franken, welche der Bundesrat bisher in Reserve gehalten hat (die vierte Tranche), wiederum rund 3,1 Prozent erhalten wird. Dies würde weiteren 23,25 Millionen Franken entsprechen, welche vollumfänglich für die Härtefallhilfen verwendet werden.
Insgesamt umfasst das Baselbieter Härtefallprogramm also 155 Millionen Franken. Davon werden 111,5 Millionen Franken vom Bund und 43,5 Millionen Franken vom Kanton finanziert.
Gesuche können weiterhin eingereicht werden
Direkt und indirekt betroffene Unternehmen können weiterhin ein Gesuch für eine Härtefallhilfe einreichen. Alle wichtigen Informationen und das Meldeformular sind mit dem folgenden Link zu finden: www.haertefallregelung-bl.ch