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Baselbieter Härtefallhilfen: Bilanz für das Jahr 2021
Der Regierungsrat hat im laufenden Jahr rund 100 Millionen an Corona-Härtefallhilfen beschlossen. Am stärksten wurden die Branchen Gastronomie, Beherbergung und Detailhandel unterstützt. Der Kanton hat damit einen wertvollen Beitrag zur Stabilisierung der Wirtschaftskraft geleistet.
Bis am 30. September 2021 konnten die im zweiten Lockdown geschlossenen Betriebe oder von Umsatzeinbussen betroffenen Unternehmen Härtefallhilfen beantragen. Das entsprechende Portal wurde per diesem Datum gemäss Härtefallverordnung BL geschlossen. Derzeit werden letzte pendente Fälle bearbeitet. Die aktuelle 37. Tranche der Corona-Härtefallhilfen besteht aus 2 neu bewilligten Gesuchen und einer Wiedererwägungen aufgrund geänderter rechtlicher Grundlagen. Zusammen entspricht dies einer weiteren Auszahlung in der Höhe von insgesamt 379'123 Franken.
Bilanz für das Jahr 2021
Der Kanton Basel-Landschaft hat im Jahr 2021 Härtefallhilfen in Höhe von insgesamt rund 96 Millionen Franken À-fonds-perdu-Beiträge ausgerichtet (Stichtag 9. Dezember 2021). In Zusammenarbeit mit den Banken hat der Kanton Kredite in Höhe von 4 Millionen Franken bewilligt. Bei den bewilligten Krediten bürgt der Kanton in einem Umfang von 3,2 Millionen Franken.
Rund ein Drittel der Auszahlungen ging an Betriebe der Gastronomie und gut 10 Prozent an Beherbergungsbetriebe. Ebenfalls namhafte Unterstützungsbeiträge erhielten Unternehmen in den Branchen Detailhandel, Reisebüros / Reiseveranstalter sowie Anbieter in den Bereichen Sport, Unterhaltung und Erholung (siehe Tabelle am Schluss).
Der Regierungsrat ist überzeugt, mit der Härtefallregelung Baselland einen unkomplizierten, raschen und wertvollen Beitrag zur Stabilisierung der Wirtschaftskraft im Kanton Basel-Landschaft geleistet zu haben. Ob im nächsten Jahr die Härtefallhilfen weitergeführt werden sollen, hat der Bund noch nicht entschieden.
Einschränkung der Verwendung und bedingte Gewinnbeteiligung
Informationen zur Einschränkung der Verwendung von Härtefallhilfen (z. B. betreffend Ausschüttung von Dividenden, Darlehen an Eigentümer) sowie zur bedingten Gewinnbeteiligung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 5 Millionen Franken sind weiterhin unter dem folgenden Link zu finden: www.haertefallregelung-bl.ch.