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Baselbieter Härtefallhilfen: Über 10 Millionen Franken ausbezahlt
Der Regierungsrat setzt die Auszahlungen im Zusammenhang mit den Corona-Härtefallhilfen fort. Im Rahmen einer vierten Tranche werden weitere 66 bewilligte Gesuche über insgesamt 4,1 Millionen Franken ausbezahlt. Bisher wurden bereits 145 Gesuche über 10,7 Millionen Franken bewilligt. Für das Baselbieter Härtefallprogramm stehen insgesamt rund 155 Millionen Franken zur Verfügung, davon werden 111,5 Millionen Franken vom Bund und 43,5 Millionen Franken vom Kanton finanziert.
Der Kanton Basel-Landschaft hat am 5. Februar 2021 mit den Auszahlungen im Zusammenhang mit den Corona-Härtefallhilfen begonnen. Inzwischen wird bereits die vierte Tranche ausbezahlt. Diese umfasst 66 bewilligte Gesuche: 64 À-fonds-perdu-Beiträge und zwei Bürgschaften in der Höhe von insgesamt 4'086'943 Franken.
Die vierte Tranche und die Zusammenfassung über alle Tranchen setzt sich wie folgt zusammen:
Härtefallhilfen |
Gesuche |
À-fonds-perdu § 3 |
À-fonds-perdu § 4 |
Bürgschaften |
Gesuche |
Auszahlungen in Franken |
Tranche 1 |
12 |
2 |
10 |
0 |
3 |
825’618 |
Tranche 2 |
20 |
19 |
1 |
0 |
0 |
1'024’818 |
Tranche 3 |
47 |
40 |
7 |
0 |
1 |
4'596’622 |
Tranche 4 |
66 |
57 |
7 |
2 |
0 |
4'086’943 |
Total |
145 |
118 |
25 |
2 |
4 |
10'713’985 |
155 Millionen Franken für Baselbieter Härtefallprogramm
Der Landrat hat am 3. Dezember 2020 auf der Grundlage des Covid-19-Gesetzes und der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes eine neue einmalige Ausgabe von 31,25 Millionen Franken für die Unterstützung von Unternehmen im Kanton Basel-Landschaft bewilligt (LRV 2020/532; siehe Landratsbeschluss 664). Am 28. Januar 2020 hat der Landrat auf Antrag des Regierungsrats eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung auf 54,75 Millionen Franken beschlossen (LRV 2021/12, siehe Landratsbeschluss 741). Hiervon werden 0,5 Millionen Franken für die Bearbeitung, Überprüfung und Abwicklung der Gesuche benötigt. Vorbehältlich der Zustimmung durch die eidgenössischen Räte stehen damit für Unternehmen im Kanton Basel-Landschaft 132,25 Millionen Franken zur Verfügung.
Der Regierungsrat geht zudem davon aus, dass der Kanton Basel-Landschaft von den zusätzlichen 750 Millionen Franken, welche der Bundesrat bisher in Reserve gehalten hat, wiederum 3,1 Prozent erhalten wird. Dies würde weiteren 23,25 Millionen Franken entsprechen, welche vollumfänglich für die Härtefallhilfen verwendet werden.
Insgesamt umfasst das Baselbieter Härtefallprogramm also 155 Millionen Franken. Davon werden 111,5 Millionen Franken vom Bund und 43,5 Millionen Franken vom Kanton finanziert.
Gesuche können weiterhin eingereicht werden
Direkt und indirekt betroffene Unternehmen können weiterhin ein Gesuch für eine Härtefallhilfe einreichen. Alle wichtigen Informationen und das Meldeformular sind mit dem folgenden Link zu finden: www.haertefallregelung-bl.ch