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Baselbieter Härtefallhilfen: Über 93 Millionen Franken
Der Regierungsrat steht mit seinen Corona-Härtefallhilfen neu bei über 93 Millionen Franken. Die Tranche 25 von dieser Woche umfasst 2 neu bewilligte Gesuche sowie 13 Wiedererwägungen.
Die Tranche 25 der Corona-Härtefallhilfen umfasst 2 bewilligte Gesuche sowie 13 Wiedererwägungen. Dies entspricht Auszahlungen in der Höhe von insgesamt 300’673 Franken. Der grösste Teil dieses Betrags stammt von den Wiedererwägungen. Hinzu kommt eine Bürgschaft im Betrag von 127'440 Franken. Mit der Tranche 25 wurden auch 9 Gesuche abgelehnt.
Die Tranche 25 und die Zusammenfassung über alle Tranchen präsentiert sich wie folgt:
|
Anzahl Neu |
Anzahl Total |
Neu in Franken |
Total in Franken |
Anzahl bewilligte À-fonds-perdu-Beiträge |
0 |
592 |
0 |
|
Nachzahlungen aufgrund längerer Schliessungsdauer * |
0 |
|
0 |
|
Anzahl bewilligte À-fonds-perdu-Beiträge |
2 |
223 |
26’699 |
|
Wiedererwägungen aufgrund geänderter rechtlicher Grundlagen ** |
13 |
|
273'974 |
|
Total À-fonds-perdu-Beiträge |
|
|
300'673 |
88'524'474 |
Gewährte Bürgschaften |
1 |
30 |
127'440 |
4'970'050 |
Anzahl abgelehnte Gesuche |
9 |
263 |
|
|
* Nachzahlungen aufgrund längerer Schliessungsdauer
Ursprünglich war die Schliessung der Gastronomie-Betriebe und der Sportsbetriebe bis Ende Februar vorgesehen. Sie wurde später bis zum 18. April 2021 verlängert. Der Bundesrat hat am 14. April entschieden, dass Sportbetriebe ab dem 19. April wieder öffnen konnten, Restaurants durften ab dem 19. April 2021 ihre Terrassen wieder öffnen. Erst per 31. Mai 2021 durften die Restaurants auch ihre Innenräume wieder öffnen. In seiner Medienmitteilung vom 14. April hielt der Bundesrat fest, dass viele Gastrobetriebe nur mit der Öffnung der Terrassen noch nicht kostendeckend wirtschaften konnten, weshalb die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche fortgeführt wurde. Im Rahmen der Härtefallhilfe des Kantons Basel-Landschaft gelten diese Betriebe deshalb auch ab dem 19. April 2021 bis Ende Mai als geschlossen. Daher werden weiterhin Nachzahlungen an Unternehmen geleistet, welche über den 28. Februar hinaus geschlossen bleiben mussten.
** Wiedererwägungen
Seit dem Beginn der Prüfung und der Auszahlung der Härtefallhilfen haben sich die rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene (Covid-19-Gesetz und Covid-19-Härtefallverordnung) und die Covid-19-Härtefallverordnung BL mehrmals geändert, zuletzt per 1. April 2021. Auch bereits geprüfte Gesuche werden anhand der revidierten Kriterien neu beurteilt. Daher ist es möglich, dass erst abgelehnte Gesuche gemäss den revidierten Kriterien neu bewilligt werden oder auch bei bereits bewilligten Gesuchen neu ein höherer Betrag bewilligt wird.
Baselbiet setzt die letzten Anpassungen der Härtefallverordnung des Bundes um
Der Bundesrat hat am 18. Juni 2021 punktuelle Anpassungen an der Härtefallverordnung beschlossen. Mit den Änderungen sollen stark betroffene Unternehmen höhere Unterstützungen erhalten können, sofern sie einen Umsatz von maximal 5 Millionen Franken aufweisen und einen Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent nachweisen können. Die Obergrenze der Unterstützung für diese Unternehmen wird auf 30 Prozent des Umsatzes bzw. 1,5 Millionen Franken erhöht. Der Kanton Basel-Landschaft setzt auch diese Anpassungen um. Unternehmen, die bereits ein Gesuch eingereicht haben, müssen nicht aktiv werden – die betroffenen Anträge werden vom Kanton automatisch wiedererwogen.
Unternehmen können aktualisierte Umsatzdaten melden
Unternehmen, die zwischenzeitlich einen stärkeren Umsatzrückgang verzeichnen, als im Gesuch ursprünglich deklariert, können diesen bis zum 30. September 2021 melden und entsprechende Nachzahlungen beantragen. Berücksichtigt werden kann die Umsatzentwicklung bis zum 30. Juni 2021. Betroffene Unternehmen können sich mit dem Helpdesk (061 927 98 26) in Verbindung setzen.
Gesuche können weiterhin eingereicht werden
Direkt und indirekt betroffene Unternehmen können weiterhin ein Gesuch für eine Härtefallhilfe einreichen. Alle wichtigen Informationen und das Meldeformular sind mit dem folgenden Link zu finden: www.haertefallregelung-bl.ch