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Besteuerung von Seeschiffen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit
Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen
In seiner Stellungnahme an den Bundesrat stimmt der Regierungsrat der Tonnagesteuer auf Seeschiffen zu. Die Einführung dieses Förderinstruments stellt ein gezieltes Mittel dar, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz im Bereich der Seeschifffahrtsunternehmen sicherzustellen.
Die Tonnagesteuer ist international breit akzeptiert und namentlich in der Europäischen Union weit verbreitet. Die Einführung im Schweizer Steuerrecht soll gleich lange Spiesse im Wettbewerb um hoch mobile Schifffahrtsunternehmen im Bereich des Güter- und Personentransports schaffen. Konzeptionell ist die Tonnagesteuer eine alternative Methode zur Ermittlung der Gewinnsteuer. Der Gewinn wird dabei pauschal ermittelt. Basis ist die mit einem gestaffelten Tarif multiplizierte Nettoraumzahl (Frachtvolumen) und die Anzahl Betriebstage. Der so ermittelte Gewinn wird – zusammen mit dem übrigen steuerbaren Reingewinn – zum ordentlichen Gewinnsteuersatz besteuert.
Zustimmung des Regierungsrats
Der Regierungsrat stimmt in seiner Stellungnahme an den Bundesrat der geplanten Einführung der Tonnagesteuer zu. Damit sollen im internationalen Wettbewerb gleich lange Spiesse für die in der Schweiz ansässigen Schifffahrtsunternehmen geschaffen werden. Zudem handelt es sich um eine äusserst gezielt wirkende Massnahme zur Erhaltung der bisherigen Standortattraktivität im Bereich der Seeschifffahrtsunternehmen. Umsetzung eines parlamentarischen AuftragsDie Vorlage zur Tonnagesteuer geht zurück auf einen parlamentarischen Auftrag aus dem Jahr 2016. Dieser erging im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III als Massnahme zur Aufrechterhaltung der Standortattraktivität für Schifffahrtsunternehmen nach dem Wegfall des kantonalen Steuerstatus. Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage nimmt der Bundesrat das seinerzeitige parlamentarische Anliegen auf.