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Breite Unterstützung zur Erhöhung der Mietzinsbeiträge
Nach der Vernehmlassung hat der Regierungsrat die Totalrevision des Mietzinsbeitragsgesetzes zuhanden des Landrats verabschiedet. Damit setzt er den Gegenvorschlag zur nichtformulierten Initiative «Ergänzungsleistungen für Familien mit geringen Einkommen» um. Armutsgefährdete und -betroffene Familien werden nun finanziell besser unterstützt.
Mit dem neuen Mietzinsbeitragsgesetz werden etwa 1'850 Familien zum Bezug von Mietzinsbeiträgen berechtigt sein. Insgesamt investieren der Kanton und die Gemeinden schätzungsweise 7 bis 8 Millionen Franken in die Mietzinsbeiträge. In allen Vernehmlassungsantworten wurde begrüsst, dass sich der Kanton neu an den Mietzinsbeiträgen beteiligt. Dies bis zu einem maximalen Umfang von 50 Prozent und 3,5 Millionen Franken pro Jahr. Insgesamt entspricht dies einer substanziellen Erhöhung der Mietzinsbeiträge gegenüber heute. Die Gemeinden geben zurzeit etwa 1,5 Millionen Franken für Mietzinsbeiträge aus.
Modernisierung des Mietzinsbeitragsgesetzes
In der Vernehmlassung fand die Vorlage bei Gemeinden, Verbänden und Parteien breite Unterstützung. Es gab lediglich wenige technische Änderungen. Von allen wurde begrüsst, dass das als veraltet wahrgenommene Mietzinsbeitragsgesetz totalrevidiert wurde. Weiter wurde positiv aufgenommen, dass die Totalrevision in einem gesamtheitlichen Rahmen stattgefunden hat und insbesondere auf Ergebnisse aus der «Strategie zur Verhinderung und Bekämpfung von Armut im Kanton Basel-Landschaft» (Armutsstrategie) sowie auf die Analyse des Bedarfsleistungssystems des Kantons abgestützt wurde.
Kantonale Mindeststandards
Die Schaffung von kantonalen Mindeststandards wurde in allen Stellungnahmen als positiv hervorgehoben, auch wenn sie für manche hätten höher ausfallen sollen. Dies insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die Gemeinden zum jetzigen Zeitpunkt sehr unterschiedliche Mietzinsreglemente haben, mit welchen es teilweise nicht möglich ist, Mietzinsbeiträge auszubezahlen. Die Mindeststandards ermöglichen eine transparente und zielgruppengerechte Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen im Kanton. Familienspezifischen Bedürfnissen wird zudem Rechnung getragen, indem etwa die Kosten für familienexterne Kinderbetreuung für die Berechnung von Anspruch und Höhe der Mietzinsbeiträge berücksichtigt werden.
Gegenvorschlag zur nichtformulierten Initiative
Im November 2019 hatte das Baselbieter Stimmvolk den Gegenvorschlag zur nichtformulierten Initiative «Ergänzungsleistungen für Familien mit geringen Einkommen» angenommen. Der Regierungsrat legte Ende 2021 eine Vorlage vor, die dieses Anliegen umsetzt, und führte die Vernehmlassung durch. Die Resultate wurden ausgewertet und die Vorlage dahingehend geprüft und angepasst. Die Vorlage wurde von Gemeinden, Verbänden und Parteien begrüsst. Insgesamt gingen 32 Vernehmlassungsantworten seitens Gemeinden ein. Weitere 14 Stellungnahmen kamen von Verbänden und Parteien.