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Neuregelung bei der Verrechnungssteuer
In seiner Stellungnahme zur geplanten Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer begrüsst der Regierungsrat die Absicht des Bundesrats, mit der Steuerreform den Kapitalmarkt in der Schweiz zu stärken. Kritisch erscheint ihm allerdings das Kosten-Nutzen-Verhältnis der vorgeschlagenen Neuregelung.
Der Regierungsrat hat sich im Rahmen der Vernehmlassung zur geplanten Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer geäussert.
Ziele der Reform
Schweizer Konzerne geben ihre Obligationen regelmässig über eine ausländische Gesellschaft aus, um Verrechnungssteuern zu vermeiden. Gleiches gilt für konzerninterne Finanzierungsaktivitäten, die nicht in der Schweiz angesiedelt, sondern über ausländische Tochtergesellschaften abgewickelt werden. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, inländische juristische Personen und ausländische Anlegerinnen und Anleger von der Verrechnungssteuer auf Zinsanlagen zu befreien. Damit können Konzerne ohne verrechnungssteuerliche Hindernisse ihre Anleihen aus der Schweiz begeben. Weiter bestehen im geltenden System der Verrechnungssteuer Sicherungslücken. Die vorliegende Reform soll beide Probleme entschärfen. Technisch erfolgt diese Änderung mit einem teilweisen Wechsel zum sogenannten Zahlstellenprinzip.
Haltung des Regierungsrats
Der Regierungsrat begrüsst in seiner Stellungnahme die beabsichtigte Stärkung des hiesigen Kapitalmarkts. Bezüglich der technischen Umsetzung fordert er, dass diese im Einklang mit den in den Kantonen bereits erfolgten und geplanten Schritten zur Digitalisierung steht.
Unabhängig davon erfordert die teilweise Einführung der Zahlstellensteuer Anpassung der kantonalen Informatiksysteme. So müssen nicht nur die Prüfsysteme der kantonalen Steuerverwaltung angepasst werden, sondern auch die elektronischen Deklarationssysteme für die steuerpflichtigen natürlichen Personen. Deshalb hält es der Regierungsrat für angezeigt, dass sich der Bund anteilig an den Implementierungskosten der Kantone beteiligt.
Mit Blick auf die finanziellen Folgen zeigt sich, dass den Berechnungen ein Tiefzinsniveau zugrunde liegt, weshalb sich die Ausfälle bei einem Anstieg des Zinsumfelds markant erhöhen werden. Ob im Gegenzug die inländischen Konzerne als Folge der Umstellung auf das Zahlstellenprinzip tatsächlich ihre Obligationen neu aus dem Inland heraus begeben werden und Konzerne ihre über die Jahre hinweg aufgebauten und gut funktionierenden Strukturen im Ausland aufgeben werden, erscheint dagegen zumindest fraglich.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für den Regierungsrat die Frage, ob die in dieser Form geplante Änderung der Verrechnungssteuer bei kritischer Betrachtung dem Kosten-Nutzen-Verhältnis standhält.
Finanzielle Folgen
Die geplanten Änderungen der Verrechnungssteuer führen einmalig zu geschätzten Mindereinnahmen von 750 Millionen Franken. Zudem ist mit wiederkehrenden statischen Mindereinnahmen in der Höhe von geschätzten 165 Millionen Franken zu rechnen (90 Prozent Bund, 10 Prozent Kantone). Statische Mehreinnahmen von geschätzten 35 Millionen Franken ergeben sich aufgrund der Schliessung der Sicherungslücke.
Geplanter Systemwechsel
Heute funktioniert die Verrechnungssteuer nach dem Schuldnerprinzip. Danach überweist der Schuldner den Nettoertrag von 65 Prozent an den Leistungsbegünstigten und den Steuerabzug von 35 Prozent an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Beim Zahlstellenprinzip überweist der Schuldner dagegen den gesamten Bruttoertrag an die Zahlstelle (in der Regel an eine Bank). Die neue Verrechnungssteuer greift, wenn die Zahlstelle ihren Sitz in der Schweiz hat.