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Deutlicher Mehraufwand bei Prämienverbilligungen
Der Kanton Basel-Landschaft ist vom jüngsten Bundesgerichtsentscheid in Sachen Prämienverbilligungen nicht betroffen. Aus dem Entscheid ergibt sich für das Baselbiet kein Anpassungsbedarf. Der Kantonsbeitrag bei den Prämienverbilligungen wird sich trotzdem im Jahr 2020 gegenüber der Rechnung 2018 um 21 Millionen Franken oder fast 80 Prozent erhöhen. Dieser Mehraufwand sorgt für eine Verkleinerung des finanziellen Handlungsspielraums.
Das Bundesgericht hat am 22. Januar 2019 entschieden, dass im Kanton Luzern die Einkommensgrenze zur Verbilligung der Krankenkassenprämien von Kindern und jungen Erwachsenen mit 54'000 Franken zu tief ist. So würden nur die Prämien der tiefsten mittleren Einkommen verbilligt, und das sei bundesrechtswidrig. Die Luzerner Regierung hat deshalb im Februar die Grenze auf ein mittleres Einkommen von 78‘154 Franken angehoben.
Kanton Basel-Landschaft bei jungen Erwachsenen über den Vorschriften
Der Kanton Basel-Landschaft ist von diesem Bundesgerichtsentscheid nicht betroffen. Wie der Regierungsrat bereits in der Fragestunde der Sitzung des Landrats vom 31. Januar 2019 angedeutet hat, werden im Kanton Basel-Landschaft schon heute mittlere Einkommen unterstützt. Die Prämien von Familien mit 1 Kind und einem Nettoeinkommen bis 77‘000 Franken werden verbilligt, bei 2 Kindern bis zu einem Nettoeinkommen von 98‘000 Franken. Die jungen Erwachsenen werden im Kanton Basel-Landschaft grosszügiger unterstützt als es der Bund vorschreibt. Diejenigen jungen Erwachsenen, die arbeiten und wenig verdienen, erhalten nämlich im Baselbiet ebenfalls mindestens die halbe Prämie, und nicht nur jene, die eine Ausbildung absolvieren.
Fast 80 Prozent mehr Prämienverbilligungen im Jahr 2020
Der Kanton Basel-Landschaft hat im Jahr 2018 Prämienverbilligungen in der Höhe von 26 Millionen Franken ausgeschüttet. Der Regierungsrat hat im August 2018 Handlungsbedarf erkannt und die Prämienverbilligungen für das Jahr 2019 um 12,4 Millionen Franken substanziell erhöht. Erwachsene werden ab diesem Jahr um 600 Franken, junge Erwachsene um 540 Franken und Kinder um 60 Franken zusätzlich entlastet. Im Budget 2019 ist folglich ein Kantonsbeitrag von 38,4 Millionen Franken eingestellt. Für das Jahr 2020 ist im Aufgaben- und Finanzplan 2019-2022 eine weitere Erhöhung des Kantonsbeitrags auf 39,6 Millionen Franken vorgesehen.
In der aktuellen Planung des Kantons ist der Bundesbeitrag an die Prämienverbilligungen in reduzierter Form gegenüber der letzten Hochrechnung eingerechnet. Parallel dazu haben neuste Berechnungen auf der Basis der aktuellen Steuerdaten ein Mengenwachstum bei den Prämienverbilligungen ergeben. Der Kanton muss deshalb im Jahr 2020 insgesamt 47,4 Millionen Franken an Prämienverbilligungen leisten. Das sind 7,8 Millionen Franken mehr als bisher geplant. Damit erhöht sich der Kantonsbeitrag im Jahr 2020 gegenüber der Rechnung 2018 um 21 Millionen Franken oder fast 80 Prozent.
Kleinerer finanzieller Handlungsspielraum
Der finanzielle Handlungsspielraum wird gemäss neusten Erkenntnissen nicht nur durch den erwähnten Mehraufwand bei den Prämienverbilligungen verkleinert, sondern auch durch die nach unten korrigierten Wachstumsprognosen für die Schweizer Wirtschaft. Die Abschwächung der guten konjunkturellen Lage könnte gemäss jüngsten Medienberichten auch bei den Steuererträgen des Kantons Basel-Landschaft ihre Spuren hinterlassen. Dazu kommt, dass durch das Scheitern der gemeinsamen Spitalgruppe zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft die geplante Aufwertung der Beteiligung nicht realisiert werden kann.
BAG überschätzt tatsächliche Prämienbelastung
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat in einem im November 2018 erschienenen Bericht berechnet, dass im Jahr 2017 die durchschnittliche prozentuale Belastung des verfügbaren Einkommens von sieben Modellhaushalten gesamtschweizerisch 14 Prozent betragen hat. Das ist die Belastung, wenn die Prämienverbilligungen von den kantonalen Durchschnittsprämien abgezogen werden. Laut diesen Berechnungen war die Belastung im Kanton Basel-Landschaft mit 18 Prozent überdurchschnittlich hoch.
Das BAG überschätzt aber die tatsächliche Prämienbelastung systematisch. Die Durchschnittsprämie ist nämlich die Prämie für die Standardversicherung einer erwachsenen Person, die sich mit der Minimalfranchise von 300 Franken, mit Unfalldeckung und ohne Einschränkung der Leistungserbringer ergibt. So versichert sich jedoch nur knapp jede fünfte erwachsene Person (also weniger als 20 Prozent der Betroffenen). Die Durchschnittsprämie ist deshalb nicht repräsentativ.
Mittlere Prämie als neuer Massstab
Das BAG hat auf die Kritik reagiert und misst seit diesem Jahr die Prämienentwicklung denn auch mit der mittleren Prämie. Die mittlere Prämie schliesst alle in der Schweiz tatsächlich bezahlten Prämien ein. Sie berücksichtigt also, dass vier von fünf Personen mit einer Wahlfranchise, einem speziellen Prämienmodell mit eingeschränkter Arztwahl oder mit einer Kombination von beidem versichert sind. Die mittlere Prämie liegt näher bei den tatsächlich bezahlten Prämien und ermöglicht folglich eine genauere Berechnung der tatsächlichen Prämienbelastung.
Im Kanton Basel-Landschaft ist die mittlere Prämie für Erwachsene 1‘403 Franken tiefer als die Durchschnittsprämie, für junge Erwachsene sind es 1‘411 Franken weniger und für Kinder 200 Franken. Die Prämienbelastung liegt entsprechend tiefer als bei der Durchschnittsprämie. Im Ergebnis beträgt die Belastung im Kanton Basel-Landschaft somit 14 Prozent des verfügbaren Einkommens. Das ist deutlich weniger als die 18 Prozent, die sich mit der Durchschnittsprämie ergeben.
Für Rückfragen: Regierungsrat Dr. Anton Lauber, Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion (FKD), Telefon 061 552 52 05;
Lothar Niggli, Leiter Finanz- und Volkswirtschaft, Finanzverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), Telefon 061 552 53 02.