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30.06.2010
Eingliederungsmassnahmen bringen für jede fünfte Person die gesuchte Lösung
Im Juni 2008 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft die Finanz- und Kirchendirektion beauftragt, die Paragraphen 16 und 19 des Sozialhilfe-gesetzes (SHG) betreffend die berufliche und die soziale Eingliederung einer Wirksamkeitsprüfung zu unterziehen und die Durchführung dieser Überprüfung an eine externe Fachperson zu vergeben. Heute hat der Regierungsrat den Evaluationsbericht und die wichtigsten Ergebnisse im Rahmen einer Medienkonferenz zusammen mit dem externen Experten präsentiert. Fazit: Die Erfolgsquote der Eingliederungsmassnahmen liegt im Kanton Basel-Landschaft bei 18 Prozent. Der Baselbieter Sozialdirektor Adrian Ballmer bezeichnete das Ergebnis als erfreulich.
Im Rahmen der Wirksamkeitsprüfung sind insgesamt 1520 Dossiers eingehend geprüft worden. Es sind sämtliche Eingliederungsmassnahmen, die in der Zeit von 2002 bis 2008 bewilligt und durch den Kanton mitfinanziert wurden sind, näher angeschaut worden. Der Kanton Basel-Landschaft hat also eine Vollerhebung durchgeführt. Der Bruttoaufwand für diese Zeitspanne hat rund 13.0 Mio. Franken betragen. Davon hat der Kanton Basel-Landschaft gemäss Paragraph 34 SHG die Hälfte finanziert, die andere Hälfte ist zulasten der involvierten Gemeinden gegangen.
Der Evaluationsbericht weist eine Erfolgsquote der Eingliederungsmassnahmen im Kanton Basel-Landschaft von 18 Prozent aus. Regierungsrat Adrian Ballmer bezeichnete dieses Ergebnis als erfreulich. Diese Quote bedeute nichts anderes, als dass praktisch jeder fünften Person unmittelbar geholfen werden könne. Der Bericht weise zudem darauf hin, dass kostenrelevante Nebeneffekte von Integrations-massnahmen - wie zum Beispiel eine Reduktion von Krankheitskosten oder eine Kostenreduktion dank einer verhinderten Suchtproblematik oder Delinquenz - zwar nicht in die Berechnung einbezogen werden könnten, bei einer Gesamtbeurteilung jedoch unbedingt zu berücksichtigen seien.
Der Regierungsrat hat die Finanz- und Kirchendirektion beauftragt, die Empfehlungen des Evaluationsberichts umzusetzen und eine entsprechende Anpassung des Sozialhilfegesetzes auszuarbeiten. Der Regierungsrat will also die festgestellten Optimierungsmassnahmen unverzüglich angehen. Er ist überzeugt, mit dem gewählten Vorgehen auf dem richtigen Weg zu sein.
Die Bestimmungen im Sozialhilfegesetz über die Eingliederungsmassnahmen sind seit ihrer Einführung im Jahr 2002 mit einem "Verfalldatum" versehen. Dieses Vorgehen hat sich im Kanton Basel-Landschaft sehr bewährt. Der Regierungsrat wird - dem Grundsatz "Kein Einsatz von Steuergeldern ohne Prüfung der Wirksamkeit" folgend - auch in Zukunft in regelmässigen Abständen solche Wirksamkeits-prüfungen in Auftrag geben.
Beilagen:
- Referat Regierunsrat Adrian Ballmer [PDF]
- Folien RR Ballmer und Herr Schaffner [PDF]
- Folien Herr Egger [PDF]
- Evaluationsbericht [PDF]
Weitere Auskünfte:
Politische Wertung:
Regierungsrat Adrian Ballmer, Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion,
Telefon 061 552 52 05
Details aus dem Evaluationsbericht:
Rudolf Schaffner, Vorsteher Kantonales Sozialamt, Finanz- und Kirchendirektion,
Telefon 061 552 56 41
Im Rahmen der Wirksamkeitsprüfung sind insgesamt 1520 Dossiers eingehend geprüft worden. Es sind sämtliche Eingliederungsmassnahmen, die in der Zeit von 2002 bis 2008 bewilligt und durch den Kanton mitfinanziert wurden sind, näher angeschaut worden. Der Kanton Basel-Landschaft hat also eine Vollerhebung durchgeführt. Der Bruttoaufwand für diese Zeitspanne hat rund 13.0 Mio. Franken betragen. Davon hat der Kanton Basel-Landschaft gemäss Paragraph 34 SHG die Hälfte finanziert, die andere Hälfte ist zulasten der involvierten Gemeinden gegangen.
Der Evaluationsbericht weist eine Erfolgsquote der Eingliederungsmassnahmen im Kanton Basel-Landschaft von 18 Prozent aus. Regierungsrat Adrian Ballmer bezeichnete dieses Ergebnis als erfreulich. Diese Quote bedeute nichts anderes, als dass praktisch jeder fünften Person unmittelbar geholfen werden könne. Der Bericht weise zudem darauf hin, dass kostenrelevante Nebeneffekte von Integrations-massnahmen - wie zum Beispiel eine Reduktion von Krankheitskosten oder eine Kostenreduktion dank einer verhinderten Suchtproblematik oder Delinquenz - zwar nicht in die Berechnung einbezogen werden könnten, bei einer Gesamtbeurteilung jedoch unbedingt zu berücksichtigen seien.
Der Regierungsrat hat die Finanz- und Kirchendirektion beauftragt, die Empfehlungen des Evaluationsberichts umzusetzen und eine entsprechende Anpassung des Sozialhilfegesetzes auszuarbeiten. Der Regierungsrat will also die festgestellten Optimierungsmassnahmen unverzüglich angehen. Er ist überzeugt, mit dem gewählten Vorgehen auf dem richtigen Weg zu sein.
Die Bestimmungen im Sozialhilfegesetz über die Eingliederungsmassnahmen sind seit ihrer Einführung im Jahr 2002 mit einem "Verfalldatum" versehen. Dieses Vorgehen hat sich im Kanton Basel-Landschaft sehr bewährt. Der Regierungsrat wird - dem Grundsatz "Kein Einsatz von Steuergeldern ohne Prüfung der Wirksamkeit" folgend - auch in Zukunft in regelmässigen Abständen solche Wirksamkeits-prüfungen in Auftrag geben.
Beilagen:
- Referat Regierunsrat Adrian Ballmer [PDF]
- Folien RR Ballmer und Herr Schaffner [PDF]
- Folien Herr Egger [PDF]
- Evaluationsbericht [PDF]
Weitere Auskünfte:
Politische Wertung:
Regierungsrat Adrian Ballmer, Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion,
Telefon 061 552 52 05
Details aus dem Evaluationsbericht:
Rudolf Schaffner, Vorsteher Kantonales Sozialamt, Finanz- und Kirchendirektion,
Telefon 061 552 56 41