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Erhöhung der Richtprämien 2022 trotz leicht sinkenden Krankenkassenprämien
Der Regierungsrat schafft eine zusätzliche Entlastung für Haushalte mit tiefen Einkommen. Für Erwachsene werden die monatlichen Richtprämien für die Krankenkasse per 1. Januar 2022 von 260 auf 275 Franken erhöht, für junge Erwachsene von 235 auf 250 Franken und für Kinder von 125 auf 135 Franken. Dies trotz leicht sinkenden Krankenkassenprämien.
Zwei Wochen nachdem der Regierungsrat angekündigt hat, armutsgefährdete Familien und Alleinerziehende mit dem totalrevidierten Mietzinsbeitragsgesetz finanziell stärker zu unterstützen, schafft er nun eine zusätzliche Entlastung für Haushalte mit tiefen Einkommen. Der Regierungsrat erhöht die monatlichen Richtprämien für die Krankenkasse per 1. Januar 2022. Für Erwachsene werden die monatlichen Richtprämien von 260 auf 275 Franken erhöht, für junge Erwachsene von 235 auf 250 Franken und für Kinder von 125 auf 135 Franken.
Erwachsene und junge Erwachsene werden damit jeweils bis zu 180 Franken mehr Prämienverbilligung pro Jahr erhalten. Kinder werden 120 Franken mehr pro Jahr bekommen. Ihnen wird neu 120 Prozent der mittleren Prämie vergütet. Eine vierköpfige Familie erhält demnach jährlich bis zu 600 Franken zusätzlich bei der Prämienverbilligung.
Mehrkosten im Umfang von 8,5 Millionen Franken
Diese vom Regierungsrat beschlossenen Richtprämienerhöhungen führen im Jahr 2022 zu Mehrkosten von rund 8,5 Millionen Franken. Die Ausgaben für die Prämienverbilligung werden bis zum Jahr 2025 um weitere 5 Millionen Franken ansteigen. Diese Mehrausgaben sind im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2022–2025 berücksichtigt.
Höhere Richtprämien trotz tieferen Krankenkassenprämien
Die Belastung der Baselbieter Haushalte durch die Krankenkassenprämien sinkt im Jahr 2022 auch ohne diese Erhöhung der Richtprämien leicht. Dies ist auf einen Rückgang der mittleren Prämie und einen Reserveabbau der Krankenkassen zurückzuführen.
Der Regierungsrat hat bereits im Rahmen der Steuervorlage 2017 (SV17) beschlossen, die Richtprämien 2021 und 2022 gestaffelt zu erhöhen, um die Kaufkraft der Bezügerinnen und Bezüger einer Prämienverbilligung zu erhöhen.