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Finanzausgleich 2020: Empfängergemeinden erhalten 72 Millionen Franken
Der Regierungsrat hat den Finanzausgleich 2020 verfügt. Die Gebergemeinden bezahlen 66 Millionen Franken für den Ressourcenausgleich, während die Empfängergemeinden 72 Millionen Franken erhalten. Die Differenz von 6 Millionen Franken wird dem Ausgleichsfonds entnommen. Der Kanton entrichtet den Gemeinden zusätzlich 23 Millionen Franken als Lastenabgeltung.
Im Jahr 2020 bezahlen die 19 Gemeinden mit einer Steuerkraft über dem Ausgleichsniveau von 2'650 Franken insgesamt 66,0 Millionen Franken für den Ressourcenausgleich. In den restlichen 67 Gemeinden liegt die Steuerkraft unterhalb des Ausgleichsniveaus. In diesen 67 Gemeinden beträgt die Differenz zwischen dem Ausgleichsniveau und den jeweiligen Steuerkräften insgesamt 73,5 Millionen Franken. Weil die Differenz zwischen den Zahlungen von den Gebergemeinden und den Zahlungen an die Empfängergemeinden gemäss Finanzausgleichsgesetz limitiert ist, wird den Empfängergemeinden der Ressourcenausgleich um 9,22 Franken pro Einwohner gekürzt. Insgesamt wurde dadurch die Zahlung an die Empfängergemeinden um 1,3 Mio. Franken reduziert. Sie erhalten somit 72,2 Franken. Die verbleibende Differenz von 6,1 Millionen Franken zwischen den Zahlungen von den Gebergemeinden und den Zahlungen an die Empfängergemeinden wird aus dem Ausgleichsfonds entnommen.
Lastenausgleich durch den Kanton
Der Kanton leistet zusätzlich zum horizontalen Ressourcenausgleich unter den Gemeinden einen vertikalen Ausgleich in Form von Lastenabgeltungen. Diese Lastenabgeltungen betragen für das Jahr 2020 knapp 22,7 Millionen Franken. Sie sind für diejenigen Einwohnergemeinden, die in den Bereichen Bildung, Sozialhilfe und Nicht-Siedlungsfläche überdurchschnittliche Lasten tragen. Die Lastenabgeltungen einer Einwohnergemeinde bemessen sich nicht an deren effektiven Kosten, sondern an demografischen und geografischen Indikatoren.
Solidaritätsbeiträge
Zudem erhalten Gemeinden, deren Sozialhilfequote mehr als 130 Prozent des kantonalen Durchschnitts beträgt, einen Solidaritätsbeitrag. Im Jahr 2020 profitieren davon 8 Gemeinden. Die Solidaritätsbeiträge werden von allen Gemeinden mit 10 Franken pro Einwohner finanziert.
Die Zahlen der einzelnen Gemeinden sind online publiziert: Link zur Statistik
Gemäss § 134 der Baselbieter Kantonsverfassung stellt der Kanton den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden sicher und schafft damit ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung sowie in den Leistungen der Gemeinden. Mit der aktuellen Verfügung hat der Regierungsrat den Ressourcen- und den Lastenausgleich für das Jahr 2020 festgelegt.