- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Finanz- und Kirchendirektion
- Medienmitteilungen
- Fusion von Kirchgemeinden erleichtern
Fusion von Kirchgemeinden erleichtern
Die Landeskirchen sollen in ihren Kirchenverfassungen die Kirchgemeinden nicht mehr namentlich aufführen müssen. Damit können sie für die Fusion von Kirchgemeinden auf eine kantonsweite Abstimmung unter den Kirchenmitgliedern verzichten. Dies ist Gegenstand einer Änderung des Kirchengesetzes, die der Regierungsrat dem Landrat beantragt. Die Änderung ist in der Vernehmlassung begrüsst worden.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung setzt eine landrätliche Motion um. Diese war im Hinblick auf die laufende Totalrevision der Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche eingereicht worden. Darin sollen die Kirchgemeinden nicht mehr aufgeführt werden müssen, damit der zu erwartende Strukturwandel bei den evangelisch-reformierten Kirchgemeinden erleichtert wird.