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12.09.2014
Gemeindestrukturengesetz: Das Baselbiet geht vorwärts
Die Aufteilung des Kantons Basel-Landschaft in fünf Bezirke ist bald bedeutungslos – sechs Regionalkonferenzen als funktionale Räume werden den Kanton neu einteilen. Auch die bisherige Finanzplanung wird überarbeitet und neue Planungs- und Kontrollinstrumente treten an ihre Stelle. Dies sind nur zwei Beispiele von wichtigen Änderungen, welche das Motto „Baselbiet vorwärts“ repräsentieren.
Finanzdirektor Anton Lauber will den Kanton finanziell und strukturell vorwärts bringen. Bis im Jahr 2016 soll Baselland wieder einen ausgeglichenen Staatshaushalt und bis 2018 wieder einen hundertprozentigen Selbstfinanzierungsgrad aufweisen, also die Neuverschuldung gestoppt haben. Dafür hat Lauber eine „Vorwärtsstrategie in fünf Schritten“ entwickelt, die neben neuen Instrumenten der Finanzplanung auch die künftige Kooperation zwischen Kanton und Gemeinden umfasst. „ Die drei Bereiche Finanzhaushalt, Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden und regionale Zusammenarbeit sind eng miteinander verzahnt“, so Lauber an der heutigen Medienkonferenz. Darum führe nur eine Gesamtschau zu einer nachhaltigen Gesundung des Kantons.
Gemeinden werden starke Partner
Schritt eins der Vorwärtsstrategie ist die Stärkung der Gemeinden. Die 86 Gemeinden sollen nicht mehr in fünf Bezirke aufgeteilt sein, sondern sich in sechs Regionalkonferenzen finden. Dies entspricht der „Charta von Muttenz“, welche die Baselbieter Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten gemeinsam verfasst haben. Die sechs Regionen Laufental, Leimental, Birstal, Rheintal, Liestal-Frenketäler und Oberes Baselbiet entsprechen natürlichen funktionalen Räumen, in denen die Gemeinden verstärkt zusammenwirken sollen. Das neue Gemeindestrukturengesetz, das der Regierungsrat heute in die Vernehmlassung geschickt hat, regelt die Zusammenarbeit der Gemeinden in diesen Räumen. Gemeinden, die sich ganz zusammenschliessen wollen, erhalten künftig vom Kanton begleitende und finanzielle Unterstützung. Eine Änderung der Kantonsverfassung, die Teil derselben Vorlage ist, verpflichtet Regierungsrat und Landrat, Aufgaben vorrangig den Gemeinden zuzuordnen und den Gemeinden grösstmögliche Regelungs- und Vollzugsfreiheit einzuräumen. Der Kanton verabschiedet sich somit von seiner zentralistischen Haltung und weist den Gemeinden eine neue Rolle als starke Partner der regionalen Zusammenarbeit zu.
Ausgaben wieder in den Griff bekommen
Der zweite Schritt befasst sich mit der Gesundung der Kantonsfinanzen. Anton Lauber wird in zwölf Tagen seine neue Finanzpolitik präsentieren. Mit einem straffen Budgetprozess, einer regelmässigen Aufgabenprüfung und dem Bekenntnis „Stopp der Neuverschuldung“ will der Finanzdirektor dem Kanton wieder den dringend benötigten Handlungsspielraum ermöglichen.
Finanzplanung neu aufstellen
Der dritte Schritt wird im Spätherbst präsentierbereit sein: eine Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes, ein neuer vierjähriger Aufgaben- und Finanzplan und der Wechsel von der Defizitbremse zur Schuldenbremse stehen dabei im Zentrum.
Finanzausgleich austarieren
Der vierte Schritt umfasst einen revidierten, austarierten Finanzausgleich unter den Gemeinden. Dieser neue Ausgleich wird Anfang November der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden
Der fünfte Schritt widmet sich als Folge der obigen Punkte den Aufgaben der Gemeinden: Der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Diese Massnahmen werden im zweiten Quartal 2015 spruchreif sein.
Finanzdirektor Anton Lauber will den Kanton finanziell und strukturell vorwärts bringen. Bis im Jahr 2016 soll Baselland wieder einen ausgeglichenen Staatshaushalt und bis 2018 wieder einen hundertprozentigen Selbstfinanzierungsgrad aufweisen, also die Neuverschuldung gestoppt haben. Dafür hat Lauber eine „Vorwärtsstrategie in fünf Schritten“ entwickelt, die neben neuen Instrumenten der Finanzplanung auch die künftige Kooperation zwischen Kanton und Gemeinden umfasst. „ Die drei Bereiche Finanzhaushalt, Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden und regionale Zusammenarbeit sind eng miteinander verzahnt“, so Lauber an der heutigen Medienkonferenz. Darum führe nur eine Gesamtschau zu einer nachhaltigen Gesundung des Kantons.
Gemeinden werden starke Partner
Schritt eins der Vorwärtsstrategie ist die Stärkung der Gemeinden. Die 86 Gemeinden sollen nicht mehr in fünf Bezirke aufgeteilt sein, sondern sich in sechs Regionalkonferenzen finden. Dies entspricht der „Charta von Muttenz“, welche die Baselbieter Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten gemeinsam verfasst haben. Die sechs Regionen Laufental, Leimental, Birstal, Rheintal, Liestal-Frenketäler und Oberes Baselbiet entsprechen natürlichen funktionalen Räumen, in denen die Gemeinden verstärkt zusammenwirken sollen. Das neue Gemeindestrukturengesetz, das der Regierungsrat heute in die Vernehmlassung geschickt hat, regelt die Zusammenarbeit der Gemeinden in diesen Räumen. Gemeinden, die sich ganz zusammenschliessen wollen, erhalten künftig vom Kanton begleitende und finanzielle Unterstützung. Eine Änderung der Kantonsverfassung, die Teil derselben Vorlage ist, verpflichtet Regierungsrat und Landrat, Aufgaben vorrangig den Gemeinden zuzuordnen und den Gemeinden grösstmögliche Regelungs- und Vollzugsfreiheit einzuräumen. Der Kanton verabschiedet sich somit von seiner zentralistischen Haltung und weist den Gemeinden eine neue Rolle als starke Partner der regionalen Zusammenarbeit zu.
Ausgaben wieder in den Griff bekommen
Der zweite Schritt befasst sich mit der Gesundung der Kantonsfinanzen. Anton Lauber wird in zwölf Tagen seine neue Finanzpolitik präsentieren. Mit einem straffen Budgetprozess, einer regelmässigen Aufgabenprüfung und dem Bekenntnis „Stopp der Neuverschuldung“ will der Finanzdirektor dem Kanton wieder den dringend benötigten Handlungsspielraum ermöglichen.
Finanzplanung neu aufstellen
Der dritte Schritt wird im Spätherbst präsentierbereit sein: eine Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes, ein neuer vierjähriger Aufgaben- und Finanzplan und der Wechsel von der Defizitbremse zur Schuldenbremse stehen dabei im Zentrum.
Finanzausgleich austarieren
Der vierte Schritt umfasst einen revidierten, austarierten Finanzausgleich unter den Gemeinden. Dieser neue Ausgleich wird Anfang November der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden
Der fünfte Schritt widmet sich als Folge der obigen Punkte den Aufgaben der Gemeinden: Der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Diese Massnahmen werden im zweiten Quartal 2015 spruchreif sein.