Generelle Aufgabenüberprüfung in der Rechtsprechung abgeschlossen
Im Kanton Basel-Landschaft sind nach dem Finanzhaushaltsgesetz alle Aufgaben und Ausgaben periodisch auf ihre Notwendigkeit, Zweckmässigkeit und finanzielle Tragbarkeit zu überprüfen. Der Regierungsrat setzt diesen Verfassungsauftrag mit einer generellen Aufgabenüberprüfung um. Dabei werden Prozesse, Organisation, Leistungen und Finanzen der betroffenen Aufgabenfelder vertieft überprüft. In den Jahren 2020 bis 2023 werden die Bereiche Rechtsprechung, Umweltschutz, Berufsbildung sowie pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen überprüft. Der Regierungsrat und die Geschäftsleitung der Gerichte haben nun die Schlussberichte für das Aufgabenfeld Rechtsprechung zuhanden des Landrats verabschiedet.
Im Aufgabenfeld Rechtsprechung sind die Leistungen der Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft sowie der Gerichte zusammengefasst. Diese Organisationen haben ihre Aufgaben und Ausgaben als Strafverfolgungsbehörden einerseits und als Judikative andererseits in zwei separaten Projekten gemeinsam mit der Finanzverwaltung vertieft überprüft. Ergebnisse und Massnahmen sind in den Schlussberichten festgehalten. Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft sowie die Gerichte werden ihre Massnahmen für die Rechtsprechung in einem nächsten Schritt konkretisieren respektive realisieren.
Studie als Basis der Aufgabenüberprüfung
Basis für die generelle Aufgabenüberprüfung bilden die Resultate einer Studie der BAK Economics AG. Darin wurde für das Jahr 2015 ein integrierter Kosten- und Leistungsvergleich mit strukturähnlichen Kantonen in 34 staatlichen Aufgabenfeldern durchgeführt, um Potenzial für nachhaltige Kostensenkungen finden zu können. Verglichen werden die Fallkosten, d. h. die Nettoausgaben pro Bedarfseinheit. Die Bedarfseinheit im Aufgabenfeld Rechtsprechung umfasst jene Personen, die 2015 gemäss Strafgesetzbuch, Betäubungsmittel-, Strassenverkehrs-, Militärstraf- und Ausländergesetz verurteilt wurden.
Benchmark zeigt hohe Fallkosten im Bereich Rechtsprechung
Gemäss BAK-Studie lagen im Jahr 2015 die Fallkosten im Kanton Basel-Landschaft für das gesamte Aufgabenfeld Rechtsprechung 57 Prozent über dem Durchschnitt der nach statistischen Kriterien bestimmten Vergleichskantone Freiburg, Luzern, Neuenburg, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zug. Die Aktualisierung der Analyse ergab eine Halbierung dieses Kostendifferenzials bis im Jahr 2018 auf rund 7,7 Millionen Franken (2017: 9,2 Millionen Franken). Seit auf Bundesebene einheitliche Prozessordnungen im Straf- und Zivilrecht eingeführt wurden, ist eine stetige Annäherung von Ausgaben und Einnahmen an den Benchmark zu verzeichnen. Das abnehmende Kostendifferenzial der vergangenen Jahre kann auf leicht rückläufige Fallkosten im Kanton Basel-Landschaft bei gleichzeitig steigenden Fallkosten in fast allen anderen Kantonen zurückgeführt werden. Diese Tendenz scheint sich fortzusetzen.
Der Bericht der Gerichte zeigt, dass das von der BAK Economics für das Aufgabenfeld Rechtsprechung berechnete Kostendifferenzial nicht bei den Gerichten anfällt. Dies gilt sowohl vor wie auch verstärkt nach der Korrektur von Verzerrungen in diesem Bereich. So sind zum Beispiel auch die sich zwar nur marginal auswirkenden Verurteilungen nach dem Militärstrafgesetz enthalten, welche aber dennoch in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Die Kosten der Gerichte liegen bei den Nettoausgaben unter dem Benchmark; bei den Personalausgaben liegen sie gar deutlich darunter. Der Abschlussbericht der Gerichte leitet ungeachtet dieses positiven Schlussergebnisses aus den Erkenntnissen Empfehlungen für weitere Massnahmen ab, so namentlich zu Fragen der internen Verrechnung und der Honorarausgaben in der unentgeltlichen Rechtspflege. Entsprechend dem gerichtsinternen Projektauftrag werden in einer nun anstehenden Realisierungsphase diese Massnahmen ausgearbeitet und den jeweils zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Im Bericht der Staatsanwaltschaft wird dargelegt, dass nicht alle Erledigungsarten beim Bedarfsindikator berücksichtigt worden sind und die für eine Gesamtbetrachtung wichtigen Leistungen der Polizei nicht in den Nettoaufwand mit eingeflossen sind. Der im Projekt der Staatsanwaltschaft für die vertiefte Analyse verwendete alternative Bedarfsindikator Erledigungen umfasst auch die von der BAK nicht berücksichtigten Erledigungsarten Nichtanhandnahme, Einstellung, Freisprüche ohne Massnahmen sowie Übertretungsstrafbefehle. Für die Erstellung des neuen Kostendifferenzials wurden zudem als weitere Variante neben den Nettoausgaben von Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft auch jene der Polizei mitberücksichtigt, welche ebenfalls zu den Strafverfolgungsbehörden gehört.
Aus den Neuberechnungen im so definierten Aufgabenfeld «Strafverfolgung» und mit dem alternativen Bedarfsindikator resultiert ein Kostendifferenzial, das deutlich geringer (ohne Polizei) bzw. sogar zugunsten des Kantons Basel-Landschaft (mit Polizei) ausfällt, als jenes gemäss der BAK-Studie. Es hat sich jedoch auch gezeigt, dass die alternativen Berechnungen – wie auch die Berechnungen der BAK – mit Unschärfen verbunden sind.
Zwei Projekte sollen optimalen Ressourceneinsatz der Strafverfolgung sicherstellen
Die Organisation und die Prozesse der Strafverfolgungsbehörden werden nun im Rahmen der bereits laufenden Projekte «Stawa 2022Plus» und «Organisationsüberprüfung Staatsanwaltschaft – Polizei; Analyse der Schnittstellen» umfassend überprüft. Ziel der Massnahmen ist es, die vorhandenen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. Dies immer auch mit dem Ziel der Kostenoptimierung und mit Blick auf die Personaldotation. Gleichzeitig werden die Gebühren zur Deckung der Verfahrenskosten bei der Staatsanwaltschaft geprüft und allenfalls angepasst.
> Landratsvorlage