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Günstigere Steuern für ökologische Motorfahrzeuge
Der Regierungsrat will emissionsarme und energieeffiziente Motorfahrzeuge zusätzlich fördern. Personenwagen und schwere Fahrzeuge mit ökologischen Antriebssystemen werden deshalb steuerlich stärker entlastet als bisher. Fahrzeuge mit Elektro-Antrieb werden ebenfalls zusätzlich gefördert. Der Regierungsrat schickt die entsprechende Revision des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer in die Vernehmlassung.
Für die Motorfahrzeugsteuern sind das Gewicht und der CO2-Ausstoss ausschlaggebend. Der Bonus für diesen ökologischen Steueranteil wird nun für alle Fahrzeuge erhöht, die ab dem 1. Januar 2023 in Verkehr gesetzt werden. Bei den Personenwagen werden die geltenden Steuerermässigungen für emissionsarme Fahrzeuge um 50 Prozent von bisher 300 Franken auf neu maximal 450 Franken erhöht.
Förderung wird verstärkt und auf weitere Fahrzeugarten ausgeweitet
- Personenwagen mit reinem Elektro-Antrieb erhalten diese Ermässigung für das Jahr der ersten Inverkehrsetzung und für die drei Folgejahre. Die bestehende Steuerermässigung für emissionsarme Personenwagen ohne Elektro-Antrieb wird nach einer Übergangsfrist aufgehoben. Die Steuerzuschläge für Personenwagen mit hohen Emissionen betragen unverändert maximal 300 Franken.
- Bei den Lieferwagen werden neu Steuerermässigungen von 450 Franken für Fahrzeuge mit Elektro-Antrieb eingeführt. Bei den vornehmlich gewerblich genutzten Lieferwagen sind keine Steuerzuschläge vorgesehen.
- Lastwagen und Sattelschlepper mit reinem Elektro- oder Wasserstoff-Antrieb erhalten neu für acht Jahre eine Steuerreduktion von 75 Prozent. Mit dieser vergleichsweise hohen Vergünstigung wird ein wirksamer Anreiz für den Erwerb von schweren Fahrzeugen mit Elektro- oder Wasserstoff-Antrieb geschaffen. Die bisherigen Steuerermässigungen und -zuschläge aufgrund der EURO-Emissionsnormen werden für die ab 1. Januar 2023 in Verkehr gesetzten schweren Fahrzeuge aufgehoben.
- Neu sollen Motorräder mit reinem Elektro-Antrieb ebenfalls eine Steuerermässigung erhalten. Motorräder mit Verbrennungsmotoren sollen im Gegensatz dazu mit einem Steuerzuschlag belegt werden.
Die neuen Steuerermässigungen werden bei den geförderten Fahrzeugarten so lange gewährt, bis sie sich auf dem Markt durchgesetzt haben. Wenn 40 Prozent der neu in Verkehr gesetzten Fahrzeuge in einem Jahr elektrisch betrieben sind, werden die Steuerermässigungen im Folgejahr aufgehoben.
Ausrichtung der Motorfahrzeugsteuer an der kantonalen Klimastrategie
Die verstärkte Förderung von emissionsarmen Fahrzeugen unterstützt das Bekenntnis des Regierungsrats zum Pariser Netto-Null-Ziel. Dieses setzt voraus, dass fossile Energien durch konkurrenzfähige, erneuerbare Alternativen ersetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Technologien und Potenziale für diesen Ersatz bereits vorhanden sind und ausgeschöpft werden. Dies entspricht auch den Inhalten und den vorgeschlagenen Massnahmen des ersten Energieplanungsberichts (LRV 2022-041). Damit richtet sich die vorliegende Revision des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer an der kantonalen Klimastrategie aus. Es werden stärkere Anreize für den Kauf sehr emissionsarmer Fahrzeuge gesetzt.
Gewährleistung eines stabilen Steuerertrags
Mit der vorgesehenen Förderung kann ein stabiler Steuerertrag gewährleistet werden. So werden künftig der punktuelle Ausbau und der sichere Betrieb des kantonalen Strassennetzes sichergestellt. Die Gesetzesrevision ist so ausgestaltet, dass die Auswirkungen möglichst saldoneutral sind. In den ersten Jahren resultieren geringfügige Mindereinnahmen. Danach ist die Gesetzesrevision während einer Übergangsfrist saldoneutral. Bei ausreichender Durchdringung des Marktes mit Elektrofahrzeugen werden die Steuerermässigungen aufgehoben. Danach resultieren voraussichtlich jährliche Mehreinnahmen von rund 3,5 Millionen Franken. Der Regierungsrat verfügt wie bisher über die Kompetenzen zur Anpassung der Steuerermässigungen und -zuschläge, um die Saldoneutralität sicherzustellen.