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Innovative Neuausrichtung der Sozialhilfe
Teilrevision des Sozialhilfegesetzes
Mit diversen politischen Vorstössen hat der Landrat Anpassungen bei der Sozialhilfe gefordert. Nun hat der Regierungsrat die Arbeiten an der Neugestaltung des Sozialhilfegesetzes abgeschlossen. Er legt dem Landrat ein umfangreiches und ausgewogenes Gesamtpaket vor. Die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes besteht aus drei zentralen Punkten: Sie führt ein Motivationssystem ein, schafft die Grundlage für ein kantonales Assessmentcenter und baut die Integration weiter aus.
Nach dem Ende der Vernehmlassung zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes im Sommer 2020 hat der Regierungsrat den Entwurf der Gesetzesvorlage einer Überarbeitung unterzogen. Er nahm Vorschläge aus der Vernehmlassung auf und passte die Vorlage in einzelnen Punkten an. Anstelle des ursprünglichen Stufensystems schlägt der Regierungsrat nun ein vereinfachtes Motivationssystem vor. Weiter wurde nach der Vernehmlassung die Ausgestaltung und die Finanzierung des Assessmentcenters angepasst. Das Assessmentcenter wird nun ganz vom Kanton finanziert. Die zahlreichen Neuerungen der Vorlage lassen sich mit den drei Schlagworten Motivation, Prävention und Integration zusammenfassen.
Motivation: Positive Anreize setzen
Mit der Einführung des Motivationssystems wird die Motion «Motivation statt Repression» von Landrat Peter Riebli umgesetzt. Der Regierungsrat hat die Anreize in Form von Zuschüssen und Abzügen ausgestaltet. Der Grundbedarf wird unverändert beibehalten. Es sind zwei neue Zuschüsse vorgesehen: ein Motivationszuschuss und ein Beschäftigungszuschuss.
Einen Motivationszuschuss erhalten Personen, die sich um Förderung bemühen oder in einer Berufsbildung sind. Der Zuschuss beträgt 100 Franken zusätzlich pro Monat. Der Beschäftigungszuschuss beträgt 80 Franken pro Monat. Er wird an Personen ausbezahlt, die ein Beschäftigungsprogramm besuchen. In der Regel erhalten Personen die Zuschüsse während der ersten zwei Bezugsjahre. Die Ausnahme bildet der Motivationszuschuss für Personen in einer Berufsbildung. Dieser ist zeitlich unbegrenzt.
Einen Langzeitabzug müssen Personen in Kauf nehmen, die mehr als zwei Jahre Sozialhilfe beziehen. Der Abzug beträgt 40 Franken pro Monat. Eine differenzierte Ausnahmereglung stellt sicher, dass nur jene Personen von einem Langzeitabzug betroffen sind, bei denen diese Anreizsetzung angebracht ist.
Prävention: Schaffung eines kantonalen Assessmentcenters
Die Vorlage schafft die Gesetzesgrundlage für ein kantonales Assessmentcenter. Diese kantonale Institution ist der Sozialhilfe vorgelagert. Sie ist eine Drehscheibe verschiedener sozialstaatlicher Institutionen. Das Assessmentcenter bietet Beratung, Abklärungen und Koordination in verschiedenen Bereichen der Existenzsicherung und der Arbeitsmarktintegration. Dabei richtet es sich in erster Linie an im Kanton lebende, erwerbslose Personen, die (noch) nicht durch die Sozialhilfe unterstützt werden. Das Assessmentcenter schliesst somit die Lücke zwischen dem Wegfall der Existenzgrundlage und dem Eintritt in die Sozialhilfe. Das Assessmentcenter wirkt damit präventiv und verhindert im Idealfall eine Abhängigkeit von der Sozialhilfe. Das Assessmentcenter wird vollständig durch den Kanton finanziert.
Integration: Vielfalt bei der Förderung
Die Sozialhilfe soll fördern statt verwalten. Die Förderung und die Ausbildung sind zentral für eine nachhaltige Ablösung von der Sozialhilfe. Aus diesem Grund sieht die Teilrevision diverse Verbesserungen in diesem Bereich vor. Die Unterstützung während einer Ausbildung wird klar geregelt. So wird es möglich, dass die Sozialhilfe auch weiterführende Ausbildungen unterstützt. Weiter wird das Angebot an Integrationsmassnahmen um Grundkompetenzkurse sowie Angebote der sozialen Integration und der Frühen Sprachförderung erweitert. Das Anerkennungs- und Finanzierungssystem wird dabei unverändert beibehalten. Der Kanton prüft wie bis anhin die Angebote und beteiligt sich bis zu 50 Prozent an den Kosten.
Vernehmlassung mit neuen Impulsen
Der Entwurf der Gesetzesvorlage ist in der Vernehmlassung im ersten Halbjahr 2020 auf grosses Interesse gestossen. Zahlreiche Parteien, Gemeinden, Verbände und Interessensgruppen haben sich zum Entwurf geäussert. Die Vernehmlassung war konstruktiv und hat neue Impulse gebracht. Im Zusammenspiel mit der sich durch die Corona-Pandemie verändernden Gesamtsituation hat dies nun zu Anpassungen geführt. Das neue Anreizsystem ersetzt das im Entwurf vorgeschlagene Stufensystem. Die Zuschüsse und der Abzug verbunden mit der Beibehaltung des Grundbedarfs bilden eine wesentliche Vereinfachung. Ebenso werden dadurch verschiedene als problematisch empfundene Konsequenzen des Stufensystems eliminiert. Gleichzeitig wird der Grundgedanke der Motion «Motivation statt Repression» umgesetzt: Engagement in der Sozialhilfe lohnt sich. Schliesslich übernimmt der Kanton mehr Verantwortung und trägt die Kosten des Assessmentcenters selbst.
Ausgewogene und innovative Vorlage
Der Handlungsbedarf in der Sozialhilfe ist vorhanden. Bereits seit längerem bekannte negative Entwicklungen werden durch die Corona-Situation weiter verschärft. Hier setzt die Vorlage gezielt an und geht die Herausforderungen aus verschiedenen Richtungen an. Das Motivationssystem setzt angemessene Anreize an der richtigen Stelle. Das Assessmentcenter ist innovativ und wegweisend für die Zukunft der Sozialhilfe im Kanton. Der Ausbau der Integrationsmassnahmen und der Förderung stärkt die Angebote zielgerichtet. Oder kurz gesagt: Der Kanton bringt seine Sozialhilfe auf einen zeitgemässen Stand!
> Präsentation (PDF)
> Landratsvorlage
> Broschüre Sozialhilfe