- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Finanz- und Kirchendirektion
- Medienmitteilungen
- Kanton eröffnet in Pratteln temporäre Asylunterkunft
Kanton eröffnet in Pratteln temporäre Asylunterkunft

Kanton eröffnet in Pratteln temporäre Asylunterkunft
Die Unterbringung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich setzt den Kanton Basel-Landschaft und seine Gemeinden unter Druck. Die Zahl der von den Gemeinden gemeldeten Aufnahmeplätze ist stark rückläufig. Der Kanton ist daher gezwungen, heute Montag, den 5. Februar 2024 bis Ende März 2024 eine weitere temporäre Unterkunft für 100 Personen in Pratteln in Betrieb zu nehmen.
Gemäss Beschluss des Regierungsrats müssen die Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft aktuell eine Aufnahmequote von 2.6% der Wohnbevölkerung erfüllen. Dies ist nötig, weil dem Kanton weiterhin 100 bis 150 Geflüchtete pro Monat zugewiesen werden; alleine im Januar waren es deren 150. Die Aufforderungen des Kantons an die Gemeinden, ihrer Pflicht nachzukommen, blieben grösstenteils ergebnislos.
Eröffnung kantonale temporäre Asylunterkunft in Pratteln
Der Kanton ist gezwungen, kurzfristig weitere kantonale Aufnahmeplätze zu schaffen, um die Erstunterbringung von Geflüchteten zu gewährleisten. Er eröffnet ab heute Montag, dem 5. Februar 2024, in Pratteln im ehemaligen Laborgebäude von Coop eine temporäre Unterkunft für 100 Personen bis Ende März 2024. Eingerichtet wurde diese bereits im Sommer 2023; zwischenzeitlich hat sie die Gemeinde Pratteln zu diesem Zweck genutzt.
Klare Zuständigkeit der Gemeinden
Die Zuständigkeiten im Asyl- und Flüchtlingsbereich sind im Sozialhilfegesetz klar geregelt. Die Gemeinden sind für die Unterbringung und Betreuung zuständig. Die Verteilung auf die Gemeinden erfolgt gemäss einer von der Regierung festgelegten Aufnahmequote. Diese liegt bei aktuell bei 2.6% gemessen an der Wohnbevölkerung, d.h., bei 1000 Einwohnerinnen und Einwohner müssen 26 Geflüchtete aufgenommen werden, kleinere Gemeinden nehmen entsprechend weniger Menschen auf. Eine Betreuung und Unterstützung der Geflüchteten durch den Kanton ist in der Gesetzgebung nicht vorgesehen. Der Kanton kann lediglich Erstaufnahmeheime führen, um den Zuweisungsprozess auf die Gemeinden sicherzustellen.
Prognosen für 2024
Die Prognosen des Bundes gehen davon aus, dass sich die Asylgesuchszahlen im Jahr 2024 auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr bewegen werden. D.h., es werden etwa 30'000 Asylgesuche erwartet. Zusätzlich wird mit weiteren 25'000 Geflüchteten aus der Ukraine gerechnet. Insgesamt bedeutet dies für den Kanton Basel-Landschaft, dass wieder mit 1'500 bis 2'000 Zuweisungen zu rechnen ist. Die Gemeinden müssen in entsprechendem Umfang ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und dafür sorgen, dass ausreichend Aufnahmeplätze zur Verfügung stehen.