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Kantonale Verwaltung gewährleistet Lohngleichheit
Dem Kanton Basel-Landschaft ist Lohngleichheit ein grosses Anliegen. Eine aktuelle Analyse zeigt: Der Lohnunterschied innerhalb der Verwaltung liegt mit 2,5 Prozent unter der Toleranzschwelle von 5 Prozent.
Seit 2020 sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeitenden dazu verpflichtet, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ist dann gewährleistet, wenn beide den gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit erhalten. Der Kanton Basel-Landschaft hat für die Analyse das Standard-Analyse-Tool des Bundes («Logib») genutzt und das Ergebnis durch eine externe Prüfstelle validieren lassen.
Die Basis der Analyse bildete der auf Vollzeit standardisierte Gesamtverdienst von 11’010 Arbeitsverträgen (Mehrfachverträge pro Mitarbeitende/r möglich), davon 7’109 (64,6 Prozent) von weiblichen Mitarbeitenden und 3’901 (35,4 Prozent) von männlichen Mitarbeitenden im Referenzmonat Juli 2020 (inkl. der kommunalen Lehrpersonen).
Im Durchschnitt verdienen Frauen 8,7 Prozent weniger als Männer. Berücksichtigt man die Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen und den arbeitsplatzbezogenen Merkmalen, verdienen Frauen 2,5 Prozent weniger. Die unerklärte Lohndifferenz liegt damit unter dem vom Bund definierten Toleranzwert von 5 Prozent.
Die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ist der Regierung des Kantons Basel-Landschaft ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund will sich die kantonale Verwaltung weiter verbessern. Die noch nicht vollständig realisierte Lohngleichheit wird unter anderem in bereits geplanten Projekten im Bereich Entlöhnung berücksichtigt werden.