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Kantonaler Finanzausgleich 2022: Höheres Ausgleichsniveau dank guten Steuererträgen im 2021
Der Regierungsrat hat den Finanzausgleich 2022 verfügt. Die Gebergemeinden bezahlen rund 70,2 Millionen Franken in den Ressourcenausgleich, während die Empfängergemeinden gut 64,4 Millionen Franken erhalten. Die Differenz von rund 5,7 Millionen Franken wird in den Ausgleichsfonds eingelegt. Zusätzlich richtet der Kanton den Gemeinden knapp 22,7 Millionen Franken als Lastenabgeltung aus.
Vor einer Woche hat der Regierungsrat das dreijährige Ausgleichsniveau in der Finanzausgleichverordnung für die Periode 2022 bis 2024 neu festgelegt. Es beträgt 2‘660 Franken pro Einwohner/in und liegt somit um 100 Franken höher als die letztjährige Erwartung, welche von tieferen Steuererträgen im 2021 ausging.
Ressourcenausgleich mit höherem Ausgleichsniveau
Im Jahr 2022 bezahlen die 21 Gemeinden mit einer Steuerkraft über dem Ausgleichsniveau von 2‘660 Franken pro Einwohner/in insgesamt rund 70,2 Millionen Franken in den Ressourcenausgleich. In den restlichen 65 Gemeinden liegt die Steuerkraft unterhalb des Ausgleichsniveaus. In diesen 65 Gemeinden beträgt die Differenz zwischen dem Ausgleichsniveau und den jeweiligen Steuerkräften insgesamt gut 64,4 Millionen Franken. Sie erhalten diese Differenz ausgeglichen. An die Empfängergemeinden werden somit rund 5,7 Millionen Franken weniger ausbezahlt als die Gebergemeinden einbezahlen. Diese Gelder werden in den Ausgleichsfonds eingelegt.
Lastenausgleich durch den Kanton
Neben dem Ressourcenausgleich unter den Gemeinden leistet der Kanton den Gemeinden verschiedene Lastenabgeltungen. Diese Lastenabgeltungen betragen insgesamt knapp 22,7 Millionen Franken. Sie werden an diejenigen Einwohnergemeinden ausgerichtet, die in den Bereichen Bildung, Sozialhilfe und Nicht-Siedlungsfläche überdurchschnittliche Lasten tragen. Die Lastenabgeltungen sind so konzipiert, dass nicht die effektiv anfallenden Kosten ausgeglichen werden. Die einzelnen Lastenabgeltungen bestimmen sich anhand von Masszahlen, die einerseits einen hohen Zusammenhang mit den Kosten haben, andererseits aber von Seiten der Gemeinden nicht beeinflusst werden können. Somit ist garantiert, dass die Anreize für eine möglichst effiziente Erfüllung der Aufgaben gegeben sind.
Solidaritätsbeiträge an Sozialhilfekosten
Zudem erhalten Gemeinden, deren Sozialhilfequote mehr als 130 Prozent des kantonalen Durchschnitts beträgt, einen Solidaritätsbeitrag. Im Jahr 2022 profitieren davon 10 Gemeinden. Die Solidaritätsbeiträge werden von allen Gemeinden mit 10 Franken pro Einwohner/in finanziert.
Die Zahlen des Finanzausgleichs 2022 der einzelnen Gemeinden sind online publiziert: https://www.statistik.bl.ch/web_portal/18_5
Rechtliche Grundlage
Gemäss § 134 der Baselbieter Kantonsverfassung stellt der Kanton den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden sicher und schafft damit ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung sowie in den Leistungen der Gemeinden. Mit der aktuellen Verfügung hat der Regierungsrat den Ressourcen- und den Lastenausgleich für das Jahr 2022 festgelegt.