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23.11.2016
Kein Teuerungsausgleich auf den Löhnen des Staatspersonals für 2017
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, für das Jahr 2017 dem Staatspersonal keinen Teuerungsausgleich auszurichten. Ausschlaggebend für die Festlegung des Teuerungsausgleichs sind der gemittelte Landesindex der Konsumentenpreise des vorangehenden Jahres, die finanzielle Situation des Kantons und die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld. Angesichts einer ermittelten negativen Teuerung von -0,6% und der noch immer angespannten finanziellen Situation des Kantons sieht sich der Regierungsrat gezwungen, dem Landrat eine Nullrunde vorzuschlagen.
Für Rückfragen:
Roland Graf, Leiter Personalhonorierung, Personalamt, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 52 36