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Kein Teuerungsausgleich auf den Löhnen des Staatspersonals für das Jahr 2021
Der Regierungsrat hat dem Landrat die Vorlage zum Teuerungsausgleich 2021 überwiesen. Er beantragt, dem Staatspersonal für das Jahr 2021 keinen Teuerungsausgleich auszurichten.
Ausschlaggebend für die Festlegung des Teuerungsausgleichs sind der gemittelte Landesindex der Konsumentenpreise des vorangehenden Jahres, die finanzielle Situation des Kantons und die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld.
Die ermittelte Teuerung für das Jahr 2020 ist mit –0,6 Prozent negativ. Hinzu kommt, dass für das Jahr 2020 nach der aktualisierten Erwartungsrechnung von einem Resultat von –18 Millionen Franken ausgegangen wird. Betreffend die wirtschaftliche Entwicklung besteht aufgrund der Covid-19-Pandemie grosse Unsicherheit. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat, für 2021 keinen Teuerungsausgleich auszurichten.