- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Finanz- und Kirchendirektion
- Medienmitteilungen
- Landrat beschliesst Ablösung der Lohnklassen durch Lohnbänder
Landrat beschliesst Ablösung der Lohnklassen durch Lohnbänder
Am 14. Februar 2019 stimmte der Landrat der Vorlage zur Teilrevision des Personaldekrets mit 51:31 Stimmen zu. Mit diesem Beschluss befürwortet der Landrat den Vorschlag des Regierungsrats, das bisherige Lohnsystem zu modernisieren. Damit werden sämtliche Mitarbeitende, die heute in Lohnklassen eingereiht sind, per 1. Januar 2021 in flexible Lohnbänder überführt.
Der Landrat hat beschlossen, das bisherige Lohnsystem mit Lohnklassen und Erfahrungsstufen ab 1. Januar 2021 durch stufenlose Lohnbänder abzulösen. Damit führt der Kanton Basel-Landschaft ein System ein, das sich in einer Mehrheit der Deutschschweizer Kantone und beim Bund bewährt hat. Der Systemwechsel unterstützt eine konsequente leistungsbezogene Lohndifferenzierung. Diese wurde bereits im Rahmen der letzten Revision des kantonalen Lohnsystems um die Jahrtausendwende angestrebt. Entgegen anderslautenden Meldungen hat die beschlossene Revision des Lohnsystems keine Änderung der Lohnsumme zur Folge.
Schrittweise Einführung der neuen Lohnsystematik
Im Frühling 2018 hatte der Regierungsrat als ersten Schritt zu einer stärkeren Leistungsgerechtigkeit bei der Entlohnung des Staatspersonals die direkte Anknüpfung des Erfahrungsstufenanstiegs an die Mitarbeitendenbeurteilung für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung, der Gerichte und der Besonderen Behörden sowie die Schulleitungen der kantonalen Schulen beschlossen. Mit der nun vom Landrat verabschiedeten Teilrevision des kantonalen Personaldekrets folgt der zweite Schritt und wird die starre, in den 70er Jahren konzipierte Erfahrungsstufensystematik durch ein Lohnbandmodell abgelöst. Ein Lohnbandmodell zeichnet sich durch seine grössere Flexibilität aus und ermöglicht eine konsequente Honorierung sehr guter Leistungen. Auch gute Leistungen werden weiterhin jährlich mit einer Lohnerhöhung belohnt. Insgesamt werden im Rahmen der neuen Systematik weiterhin dieselben finanziellen Mittel für individuelle Lohnentwicklungen zur Verfügung stehen wie bisher.
Neues MAG für alle Direktionen, Gerichte und Besondere Behörden
Bereits im März 2018 hat der Regierungsrat ein neues Instrument zur Mitarbeitendenbeurteilung für die kantonale Verwaltung verabschiedet. Die Gerichte und alle Besonderen Behörden haben das neue Mitarbeitendengespräch (MAG) ebenfalls übernommen. Im Sommer 2018 wurde das neue Instrument erstmals erfolgreich für die lohnrelevanten Zielvereinbarungen 2018/19 eingesetzt.
MAG für das unterrichtende Personal
Die Rahmen- und Arbeitsbedingungen an den Schulen stellen besondere Anforderungen an ein Instrument zur Mitarbeitendenbeurteilung. Der Regierungsrat hat das kantonale Personalamt deshalb beauftragt, ein massgeschneidertes Instrument zu erarbeiten mit engem Einbezug von Vertreterinnen und Vertretern der Schulleitungen aller Schulstufen, der Schulratspräsidien, des Lehrerinnen- und Lehrervereins Baselland (LVB), der Amtlichen Kantonalkonferenz (AKK) sowie der Gemeinden und kantonalen Fachstellen. Die Arbeitsgruppe wird zusätzlich durch ein Reviewteam aus Fachexpertinnen und Fachexperten unterstützt, welches die Lösungsvorschläge begutachtet. Es ist geplant, dass das neue MAG für das unterrichtende Personal bis zum Sommer 2020 einsatzbereit ist.
Weiteres Vorgehen
Der Beschluss des Landrats über die Ablösung der heutigen Systematik der Erfahrungsstufen zugunsten des Lohnsystems mit stufenlosen Lohnbändern ist abschliessend. Per 1. Januar 2021 werden sämtliche Löhne von Mitarbeitenden, die heute in Lohnklassen eingereiht sind, eins zu eins in die neuen Lohnbänder überführt. Die Spannweiten der aktuellen Lohnklassen und die Zuordnung von Funktionen zu den Lohnklassen bleiben unverändert.
Für Rückfragen: Roland Graf, Personalamt, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 52 36.