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Markante Abnahme von straflosen Selbstanzeigen im Jahr 2019
Im vergangenen Jahr ging die Zahl der eingereichten straflosen Selbstanzeigen markant zurück. Insbesondere in den zwei Vorjahren waren im Vorfeld der Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) rekordhohe Eingänge zu verzeichnen. Hingegen zeichnet sich ab, dass die Zahl der Steuerhinterziehungsverfahren zunehmen dürfte. Im Rahmen des AIA sind nämlich bisher nicht deklarierte, ausländische Finanzkonten zum Vorschein gekommen.
Im Jahr 2019 haben noch 463 steuerpflichtige Personen (2018: 1'154; 2017: 1'927; 2016: 797; 2015: 345) von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich einmal im Leben «straflos» selber anzuzeigen. Diese Zahl bedeutet eine markante Abnahme, nachdem im Vorjahr noch die zweithöchste Zugangsrate seit Einführung der straflosen Selbstanzeige im Jahr 2010 verzeichnet wurde. Nach den deutlichen Anstiegen der Jahre 2015 bis 2018 im Vorfeld der Einführung des automatischen Informationsaustausches scheinen sich die Fallzahlen langsam wieder auf tieferem Niveau einzupendeln.
Leicht weniger Nachsteuererträge
Von den im Jahr 2019 insgesamt bearbeiteten 569 Steuerdossiers im Zusammenhang mit straflosen Selbstanzeigen sind dem Kanton Nachsteuererträge von rund 5,2 Mio. Franken (Vorjahr 5,7 Mio. Franken) und dem Bund rund 1,2 Mio. Franken (Vorjahr 1,8 Mio. Franken) zugeflossen.
Bei den im abgelaufenen Jahr 2019 erledigten Selbstanzeigen sind im Ganzen rund 52,2 Mio. Franken an bisher nicht versteuertem Vermögen offengelegt worden. Der grösste einzelne zur Nachbesteuerung angemeldete Vermögensbestand betrug rund 22,8 Mio. Franken. Bei den offengelegten Vermögenswerten handelte es sich, wie bereits in den Vorjahren, primär um Bankkonten, Wertschriftendepots, Stiftungsvermögen und vielfach ausländische Liegenschaften. Die grössten Vermögen wurden in den Jahren 2015 bis 2017 nachdeklariert (2017:105,3 Mio. Franken; 2016: 101,9 Mio. Franken; 2015: 131,6 Mio. Franken).
Auf der Einkommensseite wurden bisher nicht versteuertes Einkommen wie Entgelte aus selbständigen oder unselbständigen Nebenerwerbstätigkeiten, Renten, Alimente sowie Miet- oder Pachterträge gemeldet. Selbstanzeigen von juristischen Personen wurden wiederum nur sehr vereinzelt eingereicht.
Automatischer Informationsaustausch
Im Jahr 2019 hat die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft zum ersten Mal Meldungen zu Kontostand, Zinsertrag und Dividenden im Rahmen des AIA erhalten. Von den rund 63'000 eingegangenen Meldungen wurden etwa 13'000 nach verschiedenen Kriterien ausgewählt. Diese werden nun im Rahmen der ordentlichen Veranlagungstätigkeit geprüft. Bislang wurde bei 415 Fällen festgestellt, dass die Finanzkonten im Ausland in der Steuererklärung vermutlich nicht ordentlich deklariert sind. Es ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren vermehrt Fälle von Steuerhinterziehung aufgrund des AIA aufgedeckt werden können.
Für Rückfragen: Remo Keller, Vorsteher-Stellvertreter Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 52 18.