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Mehr Prämienverbilligung für Kinder
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat höhere Prämienverbilligungen für Kinder. Ihr Mindestanspruch wird von 50 Prozent auf 80 Prozent der kantonalen Richtprämie erhöht. Diese Verbesserung hat geschätzte Mehrausgaben von 1,4 Mio. Franken pro Jahr zur Folge.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat eine Gesetzesänderung zur Erhöhung der Prämienverbilligung für Kinder. Ihr Mindestanspruch wird von mindestens 50 auf mindestens 80 Prozent der kantonalen Richtprämie angehoben. Die Änderung führt im Kanton Basel-Landschaft zu Mehrkosten von 1,4 Mio. Franken pro Jahr.
Sozialpolitische Ausgleichsmassnahme der SV17
Der Regierungsrat will diese Gesetzesänderung per 1. Januar 2020 in Kraft setzen. Denn die höhere Prämienverbilligung für Kinder ist eine der sozialpolitischen Ausgleichsmassnahmen der Steuervorlage 17 (SV17). Der Landrat hatte der SV17 am 6. Juni 2019 zugestimmt. Da jedoch das Vierfünftelmehr nicht erreicht wurde, kommt es im Herbst zur Volksabstimmung.
Unabhängig vom Ausgang der Volksabstimmung wird die Prämienverbilligung für Kinder aufgrund geänderten Bundesrechts per 1. Januar 2021 erhöht. Sie soll im Rahmen der SV17 aber ein Jahr früher erhöht werden, also auf den 1. Januar 2020 – gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der steuerlichen Gesetzesänderungen.
Positive Aufnahme in der Vernehmlassung
EVP, SP, Grüne-Unabhängige und die Handelskammer beider Basel befürworten die Gesetzesänderung ohne Einschränkung. SVP und FDP sprechen sich im Grundsatz für die Vorlage aus, wollen aber die vorzeitige Umsetzung der Bundesvorgaben um ein Jahr an die Bedingung knüpfen, dass die Steuervorlage 17 genehmigt wird. Die Wirtschaftskammer Baselland verzichtet aufgrund der fehlenden wirtschaftspolitischen Relevanz auf eine Stellungnahme. Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden verzichtet ebenfalls auf eine Stellungnahme, begrüsst aber die vorzeitige Umsetzung.
Zeitpunkt hängt vom Ausgang der Volksabstimmung über die SV17 ab
Die Forderung von SVP und FDP ist berechtigt, denn die höhere Prämienverbilligung für Kinder soll im Rahmen der SV17 und zeitgleich mit dieser erfolgen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat deshalb, die Prämienverbilligung nur dann per 1. Januar 2020 zu erhöhen, wenn die SV17 in der Volksabstimmung angenommen wird. Sonst wird die höhere Prämienverbilligung per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.