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27.09.2011
Nein zur Korrektur der Prämienzahlungen von 1996 bis 2011
Der Regierungsrat lehnt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) das Vorhaben des Bundesrates ab, die bestehenden Ungleichgewichte bei den zwischen 1996 und 2011 bezahlten Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung rückwirkend auszugleichen.
Die Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden nach den ausgewiesenen Kostenunterschieden kantonal abgestuft und vom Bund auf Antrag der Kantone jährlich neu genehmigt. Die Prämien für das Folgejahr werden auf der Basis von Hochrechnungen für das laufende Jahr und von den Budgets für das Folgejahr jeweils neu geschätzt. Diese Schätzungen der Versicherer sind naturgemäss mit Unsicherheiten behaftet. Die genehmigten kantonalen Prämien sind deshalb seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes in einem gewissen Ausmass von den tatsächlichen Kosten in den einzelnen Kantonen abgewichen. Die resultierenden Defizite bzw. Überschüsse werden den Reserven der Versicherer zugewiesen.
Laut Vernehmlassungsvorlage wurden in 8 Kantonen (BS, GE, JU, NE, TG, TI, VD und ZH) Reserven angehäuft, weil die vom Bund genehmigten Prämien im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten zu hoch waren. Das Bundesamt für Gesundheit beziffert die kumulierten Überschüsse in diesen Kantonen auf CHF 1.8 Milliarden. In allen anderen Kantonen wurden im Verhältnis zu den Kosten zu tiefe Prämien erhoben. Die kumulierte Unterdeckung in diesen Kantonen beläuft sich auf CHF 1.2 Milliarden.
Der Bundesrat will dieses Ungleichgewicht mit einer auf sechs Jahre befristeten KVG-Revision rückwirkend ausgleichen. Die Versicherten in den Kantonen mit zu tiefen Prämien (Geberkantone) sollen zu Gunsten der Versicherten in Kantonen mit zu hohen Prämien für maximal 6 Jahre einen jährlichen Prämienzuschlag von 50 Franken bezahlen.
Im Kanton Basel-Landschaft müssten alle Versicherten während 3 Jahren diesen Zuschlag bezahlen. Die Versicherten in den Kantonen mit zu hohen Prämien (Empfängerkantone) würden per Saldo weniger bezahlen. Sie erhielten einen Prämienabschlag aufgrund der bisher zu viel bezahlten Prämien. Mit der vorgeschlagenen KVG-Revision würde die Hälfte der kumulierten Unterdeckung ausgeglichen.
Der Vorstand der Konferenz der Kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) stimmt der KVG-Revision in seiner Stellungnahme grundsätzlich zu. Die Geberkantone AG, AR, AI, FR, GL, GR, NW, SZ, SH, SG, UR, VS und ZG teilen diese Haltung des Vorstandes nicht und lehnen die vorgeschlagene KVG-Revision in einer gemeinsamen Stellungnahme ab.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft schliesst sich der ablehnenden Stellungnahme der Geberkantone an. In der Vernehmlassungsvorlage fehlt einerseits der Nachweis für zu wenig bezahlte Prämien. Anderseits können die Versicherten in den Geberkantonen nicht nachträglich für die Folgen des Prämiengenehmigungsverfahrens zur Verantwortung gezogen werden.
Auskünfte: Lothar Niggli, Generalsekretariat, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 53 02.
Die Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden nach den ausgewiesenen Kostenunterschieden kantonal abgestuft und vom Bund auf Antrag der Kantone jährlich neu genehmigt. Die Prämien für das Folgejahr werden auf der Basis von Hochrechnungen für das laufende Jahr und von den Budgets für das Folgejahr jeweils neu geschätzt. Diese Schätzungen der Versicherer sind naturgemäss mit Unsicherheiten behaftet. Die genehmigten kantonalen Prämien sind deshalb seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes in einem gewissen Ausmass von den tatsächlichen Kosten in den einzelnen Kantonen abgewichen. Die resultierenden Defizite bzw. Überschüsse werden den Reserven der Versicherer zugewiesen.
Laut Vernehmlassungsvorlage wurden in 8 Kantonen (BS, GE, JU, NE, TG, TI, VD und ZH) Reserven angehäuft, weil die vom Bund genehmigten Prämien im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten zu hoch waren. Das Bundesamt für Gesundheit beziffert die kumulierten Überschüsse in diesen Kantonen auf CHF 1.8 Milliarden. In allen anderen Kantonen wurden im Verhältnis zu den Kosten zu tiefe Prämien erhoben. Die kumulierte Unterdeckung in diesen Kantonen beläuft sich auf CHF 1.2 Milliarden.
Der Bundesrat will dieses Ungleichgewicht mit einer auf sechs Jahre befristeten KVG-Revision rückwirkend ausgleichen. Die Versicherten in den Kantonen mit zu tiefen Prämien (Geberkantone) sollen zu Gunsten der Versicherten in Kantonen mit zu hohen Prämien für maximal 6 Jahre einen jährlichen Prämienzuschlag von 50 Franken bezahlen.
Im Kanton Basel-Landschaft müssten alle Versicherten während 3 Jahren diesen Zuschlag bezahlen. Die Versicherten in den Kantonen mit zu hohen Prämien (Empfängerkantone) würden per Saldo weniger bezahlen. Sie erhielten einen Prämienabschlag aufgrund der bisher zu viel bezahlten Prämien. Mit der vorgeschlagenen KVG-Revision würde die Hälfte der kumulierten Unterdeckung ausgeglichen.
Der Vorstand der Konferenz der Kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) stimmt der KVG-Revision in seiner Stellungnahme grundsätzlich zu. Die Geberkantone AG, AR, AI, FR, GL, GR, NW, SZ, SH, SG, UR, VS und ZG teilen diese Haltung des Vorstandes nicht und lehnen die vorgeschlagene KVG-Revision in einer gemeinsamen Stellungnahme ab.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft schliesst sich der ablehnenden Stellungnahme der Geberkantone an. In der Vernehmlassungsvorlage fehlt einerseits der Nachweis für zu wenig bezahlte Prämien. Anderseits können die Versicherten in den Geberkantonen nicht nachträglich für die Folgen des Prämiengenehmigungsverfahrens zur Verantwortung gezogen werden.
Auskünfte: Lothar Niggli, Generalsekretariat, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 53 02.