- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Finanz- und Kirchendirektion
- Medienmitteilungen
- Neuauflage der Corona-Härtefallhilfen für Baselbieter Unternehmen
Neuauflage der Corona-Härtefallhilfen für Baselbieter Unternehmen
Kantonale Umsetzung der Härtefallmassnahmen 2022 des Bundes
Für die Unterstützung von Unternehmen im Kanton Basel-Landschaft im Jahr 2022 beantragt der Regierungsrat dem Landrat eine Ausgabenbewilligung in der Höhe von 36,3 Millionen Franken. Damit sollen Unternehmen mittels À-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden, die von Januar bis Juni 2022 aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind.
Mit Stichtag 11. Januar 2022 hat der Kanton Basel-Landschaft für das Jahr 2021 Härtefallhilfen in der Höhe von insgesamt rund 97 Millionen Franken in Form von À-fonds-perdu-Beiträgen ausgerichtet. In Zusammenarbeit mit den Banken hat der Kanton zudem Kredite in der Höhe von 4 Millionen Franken bewilligt. Nun werden die Corona-Härtefallhilfen vom Bund und vom Kanton Basel-Landschaft für das Jahr 2022 neu aufgelegt.
Verlängerung der Härtefallmassnahmen auf Bundesebene
National- und Ständerat haben im Dezember 2021 zahlreiche Artikel des Covid-Gesetzes bis Ende 2022 verlängert. Davon betroffen ist auch die Gesetzesgrundlage, dass der Bund die Kantone bei Härtefallmassnahmen unterstützen kann.
In der Folge hat der Bundesrat beschlossen, Härtefallhilfen zur Abfederung von Notlagen aufgrund von covidbedingten Umsatzeinbussen ab dem Jahr 2022 in einer neuen Verordnung zu regeln. Der entsprechende Entwurf der Eidgenössischen Finanzverwaltung für eine «Härtefallverordnung 2022» wurde am 7. Januar 2022 den Kantonsregierungen, den Dachverbänden der Sozialpartner und den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben zur Konsultation zugestellt. Mit der Härtefallhilfe 2022 sollen von der Pandemie weiterhin stark betroffene Unternehmen bei der Deckung der ungedeckten Kosten unterstützt werden, während die anfallenden Lohnkosten durch die Kurzarbeitsentschädigung und EO-Beiträge gedeckt sind. Mit dem Beschluss der definitiven Verordnung durch den Bundesrat ist Anfang Februar 2022 zu rechnen.
Baselbiet bereitet rasche Umsetzung auf kantonaler Ebene vor
Damit eine rasche Umsetzung im Kanton Basel-Landschaft sichergestellt werden kann, beantragt der Regierungsrat die Ausgabenbewilligung für die Baselbieter Härtefallhilfe 2022 auf der Basis der Rechtsgrundlage der Härtefallmassnahmen des Bundes bereits jetzt beim Landrat.
Zur Finanzierung von Härtefallmassnahmen wird dem Landrat beantragt, eine neue einmalige Ausgabe von 36'297'500 Franken zu bewilligen. Der Bund beteiligt sich zu 70 Prozent an den Härtefallhilfen an Unternehmen mit weniger als 5 Millionen Franken Umsatz und zu 100 Prozent bei Unternehmen mit einem Umsatz von über 5 Millionen Franken. 1'297'500 Franken werden für die Umsetzung und den Vollzug der Härtefallhilfen im Jahr 2022 benötigt.
Neue Gesuche sind für Januar bis Juni 2022 möglich
Der Landrat wird an seiner Sitzung vom 27. Januar 2022 über die Ausgabenbewilligung beraten. Bei einem Ja zu den Baselbieter Härtefallhilfen 2022 beginnt eine achtwöchige Referendumsfrist zu laufen. Während dieser Zeit können vom Kanton keine Gelder ausbezahlt werden. Zudem muss der Bund zuerst seine Verordnung wie geplant auf Anfang Februar 2022 beschliessen und in Kraft setzen.
Neue Gesuche für Baselbieter Härtefallhilfen 2022 können aber trotzdem schon vorher eingereicht werden. Ab wann genau, steht aktuell noch nicht fest. Laufend aktualisierte Informationen finden mögliche Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller auf folgender Homepage:
Härtefallhilfen BL: https://www.haertefallregelung-bl.ch/de
Gesetzliche Grundlagen von Bund und Kanton
Der Landrat hat am 3. Dezember 2020 auf der Grundlage des Covid-19-Gesetzes und der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes insgesamt eine neue einmalige Ausgabe von 31,25 Millionen Franken für die Unterstützung von Unternehmen im Kanton Basel-Landschaft bewilligt (LRV 2020/532, LRB 664). Am 28. Januar 2021 hat er auf Antrag des Regierungsrats eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung auf 132,25 Millionen Franken bewilligt (LRV 2021/12 und LRB Nr. 741).
> Landratsvorlage
> Stellungnahme des Regierungsrats zur Härtefallverordnung 2022 des Bundes